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Generalstaatsanwälte wollen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative harmonisieren

(Bildquelle: infoticker)

Am 20. April 2016 fand in Rapperswil die 6. Plattform der Generalsstaatsanwälte statt. Die obersten Leiterinnen und Leiter der kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwalt haben den Willen geäussert, die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu harmonisieren. Eine Arbeitsgruppe erhält...

Am 1. Oktober 2016 tritt das Gesetz zur Ausschaffungsinitiative in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass die Gerichte eine obligatorische Landesverweisung anordnen müssen, wenn ein Ausländer für bestimmte, in einem Deliktskatalog aufgelistete strafbare Handlungen verurteilt wird. Ausnahmsweise kann auf die Verhängung einer Landesverweisung verzichtet werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (Härtefall).

Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass - unabhängig vom Deliktskatalog - das Gericht eine Landesverweisung anordnen kann, wenn ein Ausländer wegen eines Verbrechens oder Vergehens schuldig gesprochen wird. Bei welchen nicht im Katalog aufgelisteten Delikten dies der Fall sein soll, ist im Gesetz nicht geregelt. Die Staatsanwaltschaft muss Anklage erheben, wenn ein Landesverweis ausgesprochen werden muss oder kann.

Arbeitsgruppe soll Empfehlung ausarbeiten

Deshalb haben die obersten Leiterinnen und Leiter der kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwalt gestern beschlossen, einer bestehenden Arbeitsgruppe den Auftrag zu erteilen, eine Empfehlung auszuarbeiten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Staatsanwaltschaften gesamtschweizerisch gleich vorgehen. Diese Empfehlung soll regeln, nach welchen Kriterien die Härtefallklausel umgesetzt werden soll. Sie soll zudem Richtlinien vorschlagen, in welchen Fällen die Staatsanwaltschaft beim Gericht eine Landesverweisung beantragt für Delikte, die nicht im Deliktskatalog aufgeführt sind.

Die obersten Leiterinnen und Leiter der kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwalt waren sich gestern bereits einig, dass für die Anwendung des Gesetzes das sogenannte Rückwirkungsverbot gilt. Dies bedeutet, dass die am 1. Oktober 2016 in Kraft tretenden Bestimmungen nur für strafbare Handlungen gelten, die ab dem 1. Oktober 2016 begangen werden. Zudem sind die Bestimmungen der Ausschaffungsinitiative für jugendliche Straftäter nicht anwendbar.

Was ist die Plattform der Generalstaatsanwälte?

Die Plattform der Generalstaatsanwälte ist ein Organ der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK). Ihr gehören alle obersten Leiterinnen und Leiter der kantonalen Staatsanwaltschaften und der Bundesanwalt an.

Die SSK bezweckt die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes zu fördern und strebt eine einheitliche Praxis im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts an. Hierzu erlässt die SSK Empfehlungen und fördert den regelmässigen Meinungsaustausch im Rahmen der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung und der Plattform der Generalstaatsanwälte.

Die letzte Plattform fand am 20. April 2016 in Rapperswil statt.