Infoticker

Ratgeber - Etwas gefunden - was muss ich jetzt tun?

(Bildquelle: Maaark (CC0))

Was Sie tun müssen, wenn Sie im öffentlichen Raum, in einem öffentlichen Gebäude oder in einem Verkehrsmittel einen Gegenstand finden.

Wenn Sie etwas finden, müssen Sie gemäss Gesetz den Gegenstand an der dafür vorgesehenen Stelle, z.B. beim Fundbüro abgeben:

Das Online-Fundbüro easyfind.ch ist ein gesamtschweizerischer Dienst des nationalen Fundservice Schweiz. Wenn Sie einen Gegenstand mit einem so genannten easyfind-Code-Aufkleber finden, können Sie der Besitzerin oder dem Besitzer auf der Internetseite kostenlos eine Nachricht hinterlassen.

Online-Fundbüro

Haustier gefunden

Wenn Sie ein Haustier finden, müssen Sie es der kantonalen Findeltiermeldestelle melden (siehe unter "Haustier - vermisst oder gefunden").

Anspruch auf Finderlohn

Wenn Sie auf öffentlichem Grund etwas gefunden haben und Ihren Pflichten als Finderin bzw. Finder nachgekommen sind, haben Sie gemäss Gesetz Anspruch auf einen "angemessenen" Finderlohn; als Richtwert gilt 10 Prozent des Werts des Fundgegenstands. Das gilt allerdings nicht für Diebesgut und so genannte Anstaltsfunde (Gegenstände, die in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefunden werden).

Fundgegenstand behalten

Wenn Sie eine Sache finden, können Sie sie nach einer Frist von fünf Jahren behalten – allerdings nur, wenn Sie den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.