Richter kennen Gleichstellungsgesetz noch nicht richtig
15.06.2018 | 09:19
Für die Richter ist das Gleichstellungsgesetz offenbar auch 22 Jahre nach der Einführung noch nicht recht klar.
Seit 22 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Seither gab es gerademal 900 Gerichtsverhandlungen. Bei rund einem Drittel davon ging es um Lohn. Denn auch 37 Jahre nach der Verankerung des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung verdienen die Frauen in der Privatwirtschaft noch fast 20 Prozent weniger als die Männer. In Franken und Rappen macht das pro Berufsfrau im Schnitt: 3 Franken pro Stunde, 590 Franken pro Monat, 7'000 Franken im Jahr aus. Und 303'000 Franken im ganzen Erwerbsleben.
Karine Lempen ist Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Genf. Sie leitete eine Studie, in der rund 200 Gleichstellungsverfahren im Detail analysiert wurden. Fazit: die Hürden sind hoch. Vor allem auch, weil die Gerichte das Gleichstellungsgesetz zu wenig gut kennen. Zwar ist es Teil des Arbeitsrechts, das im Studium Pflichtstoff ist. Aber: Wie stark sich angehende Juristinnen und Juristen tatsächlich mit dem Gleichstellungsgesetz beschäftigen, ist je nach Universität unterschiedlich.