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Schweiz - Unfälle mit dem E-Trottinett - Hersteller, Verleihfirmen und Polizei gefordert

E-Trottinetts sind unter Kritik geraten (Bildquelle: bfu)

Die Schweizer Bevölkerung wird angesichts der gelockerten Corona-Massnahmen wieder mobiler. Auch E-Trottinette treten wieder in Erscheinung, in mehreren Städten sind Verleihfirmen zurück im Geschäft. Somit ist auch die Unfallgefahr wieder da. Ein neuer Bericht der BFU zeigt die typischen Unfallrisiken mit dem E-Trottinett auf – und Möglichkeiten, um diese zu senken. Mehr Sicherheit versprechen unter anderem eine standardmässige Ausstattung mit Blinkern, ausführliche Sicherheitsinformationen durch die Verleihfirmen sowie Polizeikontrollen.

Im Schweizer Strassenverkehr sind wieder mehr elektrisch angetriebene Trottinette unterwegs – der Boom der letzten Jahre könnte nach der schrittweisen Lockerung der Corona-Massnahmen weitergehen. Dazu tragen auch Verleihfirmen bei, die bis zum coronabedingten Nachfragerückgang in mehreren Städten tätig gewesen sind, etwa in Zürich, Basel, Winterthur, Zug und Cham. In anderen grösseren Städten, etwa in Bern, Genf, Lausanne, Lugano oder Luzern, hat es zwar auch vor der Corona-Phase keine Verleihsysteme gegeben, doch auch private E-Trottinette verbreiten sich: Der Fachhandel bietet immer mehr Modelle zum Kauf an.

Der E-Trottinett-Boom vor der Corona-Zeit hat zu entsprechenden Unfällen geführt: In der Schweiz gab es bereits mehrere Schwerverletzte und mindestens einen tödlichen Unfall. Gesamtschweizerische Unfallzahlen fehlen bislang, da E-Trottinette im Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei bislang keine separate Kategorie bilden.

Was die Polizei hingegen feststellt: Einige E-Trottinett-Nutzerinnen und -Nutzer fahren widerrechtlich auf dem Trottoir – und manche verwenden ein E-Trottinett, das für den Strassenverkehr gar nicht zugelassen ist. Prinzipiell gelten in der Schweiz für zugelassene E-Trottinette (mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, korrekten Bremsen, Vorder- und Rücklichtern usw.) die gleichen Verkehrsregeln wie für Velos: Sie müssen auf dem Veloweg oder Velostreifen fahren, wo ein solcher vorhanden ist; andernfalls auf der Strasse.

Empfehlungen zur Reduktion der Risiken

In einem neuen Bericht zeigt die BFU die grössten Risiken im Zusammenhang mit E-Trottinetten auf – und geeignete Handlungsmöglichkeiten, um diese Risiken zu senken. Dabei geht es um die Sicherheit der E-Trottinett-Nutzerinnen und -Nutzer, aber auch um jene von Fussgängerinnen, Fussgängern und anderen Verkehrsteilnehmenden. Erfolg versprechen folgende Massnahmen: