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Teilrevidiertes Alkoholgesetz tritt per 1. Januar 2018 in Kraft

(Bildquelle: infoticker)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 die Revision der Alkoholverordnung (AlkV) verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem im Herbst 2016 revidierten Alkoholgesetz (AlkG) per 1. Januar 2018 in Kraft. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselt die Vollzugszuständigkeit von der...

Nach der Abschreibung der Totalrevision des AlkG Ende 2015 haben die eidgenössischen Räte im Herbst 2016 die Teilrevision angenommen. Der Bundesrat hat jetzt die dazugehörende Alkoholverordnung angepasst. Zudem hat er die Teilinkraftsetzungs-verordnung zu den Änderungen vom 30. September 2016 des AlkG und die Verordnung über die Übernahme gebrannter Wasser durch die Alkoholverwaltung verabschiedet.

Die Bestimmungen der revidierten Alkoholgesetzgebung treten mit wenigen Ausnahmen am 1. Januar 2018 in Kraft und führen unter anderem zu folgenden Neuerungen:

Artikelfoto: Rirriz (CC0 Creative Commons)