Untersuchungshaft gegen mutmasslichen IS-Unterstützer bestätigt
14.12.2016 | 14:33
Das Bundesgericht bestätigt die Verlängerung der Untersuchungshaft gegenüber einem Mann, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Verdachts auf Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) ermittelt. Das Bundesstrafgericht ist zu Recht von dringendem Tatverdacht und von...
Die Bundesanwaltschaft führt gegen den Mann eine Untersuchung wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (IS-Gesetz). Der Betroffene war am 16. Februar 2016 festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt worden. Diese wurde am vergangenen 17. August bis zum 15. November 2016 verlängert, was vom Bundesstrafgericht im Oktober bestätigt wurde.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Mannes ab
Die Haftvoraussetzung des dringenden Tatverdachts ist erfüllt. Als konkrete Indizien dafür, dass der Betroffene die terroristische Organisation "Islamischer Staat" (oder eine ihrer Tarnorganisationen) unterstützt haben könnte, durfte das Bundesstrafgericht nach den vorläufigen Untersuchungsergebnissen unter anderem folgende Umstände heranziehen, der Beschuldigte räumt ein, Ende 2013 nach Syrien gereist zu sein, er gibt zu, sich dort in einem "Camp" aufgehalten und bewaffnete Wachteinsätze geleistet zu haben, es wurden Bilder des Syrienaufenthaltes sichergestellt, auf denen der Betroffene schwer bewaffnet und in Militärkleidung posiert, er war gemäss eigenen Angaben und sichergestellten Fotos und Nachrichten in der Schweiz mit extremistischen Personen eng vernetzt, die den IS offen unterstützen, er übte eine leitende Funktion in einem Verein aus, in welchem jihadistische Extremisten, salafistische Hassprediger und IS-Rekrutierer verkehrten, er pflegte als Kampfsporttrainer Kontakt mit diversen Personen, darunter Jugendlichen, die anschliessend in den Irak oder nach Syrien reisten oder dies versuchten; er trainierte gemäss sichergestellten Mitteilungen aus seinem engeren Umfeld in Syrien für den Jihad und sah einem möglichen "Märtyrertod" entgegen. Erfüllt ist im Weiteren das Hafterfordernis der Verdunkelungsgefahr.
Zu beachten ist dabei unter anderem, dass noch umfangreiches Beweismaterial auszuwerten ist und Einvernahmen von Gewährs - personen anstehen.