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Wehrpflichtersatzabgabe wird angepasst

(Bildquelle: infoticker)

Die Wehrpflichtersatzabgabe muss an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht angepasst werden. Damit die Gesamtdienstleistungspflicht besser erfüllt wird, soll zudem eine Abschlussersatzabgabe eingeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die dazugehörige...

Die Vernehmlassungsvorlage ist grundsätzlich von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer positiv aufgenommen worden.

Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe wurde gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in zwei Punkten angepasst:

Mindestabgabe bleibt gleich

Der Bundesrat belässt zudem die Mindestabgabe bei 400 Franken. Auch der Ansatz zur Berechnung der Ersatzabgabe belässt er bei drei Prozent des Reineinkommens. In der Vernehmlassung wurde informell gefragt, ob diese beiden Ansätze verändert werden sollten. Es hat sich gezeigt, dass praktisch niemand für eine Erhöhung ist.

Wie bereits in der Vernehmlassungsvorlage angekündigt, schlägt der Bundesrat die Einführung folgender Hauptpunkte vor:

Änderungen gelten voraussichtlich ab 2019

Mit der Verabschiedung der Botschaft geht die Gesetzesvorlage an das Parlament. Ziel ist, dass die Änderungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Denn mit der Revision der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) ändern sich das Militär- sowie das Zivildienstrecht in verschiedenen Punkten. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Weil für die Erhebung der Ersatzabgaben auf den geleisteten Militär- oder Zivildienst des Vorjahres abgestellt wird, werden die abgeänderten Rechtsgrundlagen der WEA erst im Jahr nach deren Inkraftsetzung für den Wehrpflichtersatz relevant.

Artikelfoto: TheBernFiles (Public Domain)