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Zwangsmassnahmen gegenüber Iran

(Bildquelle: infoticker)

Der Bundesrat beschloss am 14.02.2007 Zwangsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran und erliess eine entsprechende Verordnung. Mit dieser Verordnung setzte die Schweiz die UNO-Sicherheitsratsresolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) um. Am 19.01.2011 beschloss...

Im Nachgang zum Nuklearabkommen (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) zwischen den E3/EU+3 (China, Russland, USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien) und Iran beschloss der Bundesrat am 21.10.2015 die Sanktionen der Schweiz am sog. Implementation Day im Einklang mit der UNO und der EU zu lockern. Am 11.11.2015 wurde die Verordnung dazu einer Totalrevision unterzogen. Am 17.01.2016 wurde die neue Verordnung publiziert und trat in Kraft.

 

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran sieht aktuell u.a. folgende Massnahmen vor:

Handelsbeschränkungen

 

 

Sperrung von Vermögenswerten

 

 

Weitere Massnahmen

 

 

Hinweis:

Die Melde- und Bewilligungspflicht für Geldtransfers von bzw. an iranische Personen/Organisationen wurde per 17.01.2016 aufgehoben. Derartige Geldtransfers müssen daher dem SECO nicht mehr gemeldet, bzw. von diesem bewilligt werden.