Ein seit 30 Jahren in der Schweiz lebender Slowene (im weiteren S.), der seit 8 Jahren mit einer Serbin verheiratet ist und im Berner Seeland lebt, wollten dem Sohn seiner Frau einen Urlaub in der Schweiz ermöglichen. Doch schon am Zürcher Flughafen wurde die Reise unterbrochen und der 13-Jährige durfte nicht einreisen. Auf Nachfrage gaben die Polizisten keine Antwort über Grund der verweigerten Einreise. Offenbar wurden die Polizisten aufmerksam, als S. in dem Transitbereich erzählte, dass er und seine Frau vielleicht ein Gesuch auf einen Familiennachzug stellen werden, falls es dem Sohn in der Schweiz gefallen würde.
Einreisen durfte der 13-Jährige erst einen Tag später, nach dem er die Nacht im Transitbereich verbringen musste. Laut Aussagen von S. müssten sie selbst für die Unterbringung des Jungen in einem Hotel bezahlen, da die Polizei äusserte, wenn sie das nicht könnten müsste er vor dem Hotel schlafen.
Wie die Polizei laut 20 Minuten bestätigte, wurde der Jugendliche bei der Einreise angehalten. Die Sprecherin Carmen Surber wies darauf hin, das sich Personen bis zu 15 Tage im Transitbereich aufhalten dürften, denen die Einreise in den Schengenraum verweigert wurde. Es handle sich dabei um keine Festhaltung, da es der Person frei steht in ein anderen Nicht-Schengen-Staat weiter zu reisen.
Da die Familie erwähnte, dass sie vielleicht ein Gesuch auf Familiennachzug stellen würde, benötigten sie ein Visum für den Jugendlichen. Da in solchen Fällen die Beamten die Situation mit dem Migrationsamt abklären müssten, dieses aber bereits bei der Ankunft um 20:30 Uhr geschlossen war, musste der Jugendliche bis zum nächsten Morgen warten.
S. zeigt sich empört gegenüber der Arroganz, sowie der Art und Weise, wie die Beamten mit ihnen umgegangen seien.
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