Um die Tage des 1. August verletzen sich in der Schweiz durchschnittlich 125 Personen. Gründe sind vor allem fehlgeleitete oder zu spät zündende Feuerwerkskörper. Brandverletzungen an Menschen, Tieren und Schäden an Gebäuden sind somit keine Seltenheit.
Wer Feuerwerk zündet, sollte sich vorgängig vom Verkaufspersonal instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung befolgen. Feuerwerk unterliegt zudem der Sprengstoffgesetzgebung – und es ist stark davon abzuraten, selber Feuerwerk herzustellen. Aus gutem Grund: Selbstgebasteltes Feuerwerk führt immer wieder zu Unfällen.
Um den 1. August herum ereignet sich rund die Hälfte aller Unfälle mit Feuerwerk. So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Im letzten Jahr verunfallten schweizweit 280 Personen beim Umgang mit Feuerwerk. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt. Ursache ist hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten. Um derartige Unfälle zu vermeiden, sind einige wichtige Empfehlungen zu beachten.
Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk
Informieren Sie sich beim Verkaufspersonal und befolgen Sie die Gebrauchsanweisung. Platzieren Sie Feuerwerk auf einem stabilen Untergrund, mit den vorgeschriebenen Sicherheitsabständen zu Menschen, Tieren und Gebäuden. Halten Sie Kinder und Tiere von Feuerwerk fern. Lassen Sie Jugendliche nur für ihr Alter freigegebenes Feuerwerk zünden und nur unter Aufsicht. Beispielsweise sind bengalische Zündhölzer erst ab 12 Jahren erlaubt. Nähern Sie sich Blindgängern erst nach zehn Minuten, und zünden Sie diese nie nach. Halten Sie Löschmittel (z. B. Feuerlöscher, Löschdecke, einen Eimer Wasser oder Sand) bereit.