Bedingt durch die Präsenz von zwei geschlechtsreifen weiblichen Wölfen und mindestens einem Rüden zur Ranzzeit im Augstbordgebiet, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Reproduktion ausgesprochen hoch. Die Wurfzeit der Wölfe liegt im April und Mai, Welpen könnten also bereits geboren sein. Der Kanton steht bundesrechtlich eigentlich in der Pflicht, mittels eines Monitorings nachzuweisen, wie es um den Wolfsbestand steht und somit auch, ob eine Reproduktion stattgefunden hat.
Weil die Walliser Politik nach Kräften ein solches Monitoring durch die Wildhut blockiert, hat die Gruppe Wolf Schweiz (GWS) in Eigenregie ein solches durchgeführt. Die jüngsten Daten (Fotofallenbilder) zeigen, dass der ansässige Wolfsrüde spätestens seit Ende Mai alleine auf die Jagd geht, was ein starkes Indiz dafür ist, dass das Weibchen mittlerweile in der Wurfhöhle Welpen zu versorgen hat. Mittlerweile wurden alle Fotofallen aus dem Gebiet entfernt.
Die wahrscheinliche Rudelsituation verbietet einen Wolfsabschuss zum jetzigen Zeitpunkt, sogar wenn die Schwelle der Schäden überschritten wäre. Möglich wäre nach Bundesrecht dann aber eine Regulierung des Rudels im Winter. In dem er jetzt einen Wolf zum Abschuss freigibt und damit die möglichen Welpen gefährdet, setzt der Kanton auf eine radikale und bundesrechtswidrige Einzellösung.