Der Bundesrat prüft mindestens alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten notwendig ist. Der Entscheid stützt sich auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission ab und basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Da sich sowohl der Preis- als auch der Lohnindex derzeit nur schwach entwickeln, wäre eine Rentenerhöhung nicht genügend begründet.
Die AHV/IV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2015 erhöht. Da der Bundesrat vor einem Jahr die Renten auf 2017 nicht erhöht hat, musste er für 2018 erneut einen Entscheid fällen.
Auch andere Beträge bleiben somit unverändert
Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1175 Franken im Monat (bei vollständiger Beitragsdauer), die maximale Rente 2350 Franken im Monat. Da die minimale AHV-Rente als Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben die Eckwerte für 2018 ebenfalls auf dem derzeitigen Stand.
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