Die Berufsbildung wird von den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt geprägt. Namentlich die Digitalisierung hat zur Folge, dass sich Berufsbilder immer rascher verändern. Es braucht flexiblere Ausbildungsmodelle, die den Betrieben und den Berufsfachschulen mehr Gestaltungsfreiheit lassen. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass die Berufsbildung immer neue Zielgruppen integrieren muss. Dazu gehören Flüchtlinge, Menschen mit Handicap, Erwachsene, denen es an Grundkompetenzen am Arbeitsplatz mangelt, und solche, die eine Ausbildung nachholen oder einen zweiten Beruf erlernen.
Um die Zukunft aktiv vorzubereiten, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in den letzten Monaten gemeinsam mit den Verbundpartnern das Leitbild "Berufsbildung 2030" erarbeitet. Dieses wurde am Spitzentreffen der Berufsbildung unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und des Schweizerischen Gewerbeverbandes im Hinblick auf dessen Umsetzung diskutiert.
Die Notwendigkeit, die Berufsbildungsangebote künftig noch flexibler zu gestalten, war dabei unter den Verbundpartnern unbestritten. Auch bekräftigten sie einmal mehr, sich weiterhin in der Berufsbildung engagieren zu wollen. Eine zielführende und effiziente Zusammenarbeit sei aber nur möglich, wenn die Zuständigkeiten der einzelnen Partner klar seien und gegenseitig akzeptiert würden. Gleiches gelte für die Finanzierung, welche teilweise noch zu komplex sei und falsche Anreize setze.
Förderschwerpunkt Grundkompetenzen
Mit Blick auf die Digitalisierung hat sich die Mehrheit der Verbundpartner zudem für eine Unterstützung bei der Umsetzung des Förderschwerpunktes Grundkompetenzen am Arbeitsplatz ausgesprochen. Das Konzept für den Förderschwerpunkt war im Vorfeld vom SBFI erarbeitet und am 8. November 2017 durch den Bundesrat verabschiedet worden. Die darin definierten Massnahmen sollen es geringqualifizierten und insbesondere älteren Arbeitnehmenden ermöglichen, im Erwerbsleben zu verbleiben.
Unterstützt werden Kurse, die von Branchenfonds, Organisationen der Arbeitswelt oder firmenintern angeboten werden. Arbeitnehmende sollen sich dabei beispielsweise grundlegende Kompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien IKT, der Sprache oder der Alltagsmathematik aneignen. Zum Start des Förderschwerpunktes ab Januar 2018 wurde am Spitzentreffen ein Flyer mit Informationen für die Einreichung von Gesuchen vorgestellt.
Artikelfoto: Bundeskanzlei - (Archivbild)