Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern beteiligt sich in der Schweiz die öffentliche Hand deutlich weniger an den hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt der Bund neu jene Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Kosten für die Eltern zu senken.
Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Beitrag des Bundes aus. Das Engagement des Bundes ist zeitlich begrenzt. Jeder Kanton wird während maximal drei Jahren vom Bund unterstützt. Die Beteiligung des Bundes nimmt dabei von Jahr zu Jahr ab.
Betreuungsangebot an die Bedürfnisse der Eltern anpassen
Neu finanziert der Bund auch Projekte mit, die das Betreuungsangebot auf kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So sollen zum Beispiel Projekte für Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten oder Projekte für eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gefördert werden.
Der Bundesrat will mit seiner Familienpolitik prioritär die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Dieses Ziel verfolgt er auch im Rahmen der Fachkräfteinitiative. Die Vereinbarkeit stellt nach wie vor viele berufstätige Eltern vor grosse Herausforderungen. Deshalb hat der Bundesrat im Juni 2016 die beiden neuen Finanzhilfen vorgeschlagen. Das Parlament hat sie im Juni 2017 beschlossen.
Die neuen Förderinstrumente ergänzen die bisherige Unterstützung im Rahmen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. In den 15 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes hat der Bund die Schaffung von rund 57‘400 neuen Betreuungsplätzen mit insgesamt 370 Mio. Franken unterstützt. Diese Finanzhilfen entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis.
Gesuche um neue Finanzhilfen
Gesuche um neue Finanzhilfen können ab dem 1. Juli 2018 beim Bundesamt für Sozialversicherungen eingereicht werden. Die Gesuche sind zwingend vor der Subventionserhöhung bzw. vor Beginn des Projekts einzureichen. Für Subventionserhöhungen und Projekte, die seit dem 1. Januar 2018 umgesetzt worden sind, können Gesuche gestützt auf eine Übergangsregelung zwischen dem 1. und 31. Juli 2018 eingereicht werden.
Detailliertere Informationen zu den zwei neuen Finanzhilfen sowie die Gesuchsformulare werden rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen zur Verfügung gestellt.
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