Ärztliche Berichte empfahlen, den jungen Afghanen, der mehrere Suizidversuche hinter sich hatte, nicht nach Italien zurückzuführen, sondern ihn in der Nähe seiner Schwester in der Schweiz zu lassen. Sein psychischer Zustand hatte sich stark verschlechtert, nachdem er erfahren hatte, dass seine Frau und sein Kind in Afghanistan getötet worden waren. Dennoch ordneten die Asylbehörden unter Anwendung der Dublin-Verordnung seine Rückweisung nach Italien an. Als Anni Lanz erfuhr, dass das Zentrum für registrierte Asylbewerber (CAS) in Mailand den Mann nicht aufnehmen konnte und dass er bei fast minus 10 Grad draussen schlief, fuhr sie kurzerhand nach Italien.
Sie fand ihn am Bahnhof Domodossola, unterkühlt und mit Frostbeulen am Körper. Sie sah keine andere Lösung, als ihn in die Schweiz zurückzubringen. An der Grenze von Gondo wurde sie jedoch von der Polizei angehalten und wegen "Erleichterung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz" (Art. 116 des Ausländergesetzes) zu einer Geldstrafe von 1500 Franken (30 Tagessätzen à 50 Franken), deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde, einer Busse von 300 Franken und 400 Franken Verfahrenskosten bestraft.