Immer mehr Leute tätigen ganz unterschiedliche Arten von Geschäften im Internet, bei denen sie sich korrekt identifizieren müssen. Die Palette reicht vom Ticketkauf für den öffentlichen Verkehr über Bestellungen bei Versandhäusern bis hin zur Nutzung staatlicher Dienstleistungen. Die Bevölkerung ist dabei darauf angewiesen, dass sie diese Angebote einfach und sicher in Anspruch nehmen kann. Der Bundesrat will diesem wachsenden Bedürfnis entgegenkommen. Zu diesem Zweck möchte er ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) erarbeiten.
Das Gesetz soll klare Regeln für einen staatlich anerkannten Identitätsnachweis (E-ID) festlegen. Dieser soll Userinnen und Usern in der Schweiz ermöglichen, sich bei bestimmten Angeboten mit voller Kontrolle über die eigenen Daten im Internet zu identifizieren. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass dieses Anliegen im Grundsatz unbestritten ist.
Die Rolle des Staates
Die digitale Identität soll korrekt sein und vor Verwechslungen schützen. Es soll sich niemand eine falsche digitale Identität ausstellen lassen können. Deshalb will der Bundesrat, dass der Staat die Kernaufgabe bei der Ausstellung einer digitalen Identität nicht aus der Hand gibt - nämlich die amtliche Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum. Eine eigens dafür einzurichtende Identitätsstelle im EJPD, das bereits die massgebenden offiziellen Register betreibt, wird das sicherstellen.
Die konkreten technologischen Träger dieser staatlich geprüften und bestätigten digitalen Identität - denkbar sind z.B. Mobiltelefon, Bankkarte oder ÖV-Abonnemente - möchte der Bund allerdings weder entwickeln noch ausstellen. Dies sollen nicht-staatliche Anbieter tun, die näher an den Userinnen und Usern sowie an der massgebenden Technologie für die zu nutzenden digitalen Angebote sind. Allerdings wird der Staat auch hier das Heft nicht aus der Hand geben: Er wird Anbieter und deren Lösungen einem strengen Anerkennungsverfahren und regelmässigen Kontrollen unterziehen. Dafür wird eigens eine Anerkennungsstelle geschaffen, die im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angesiedelt wird.
Der Bundesrat hält damit an der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagenen Aufgabenteilung zwischen Staat und nicht-staatlichen Anbietern fest. Diese Aufgabenteilung schafft zum einen die besten Voraussetzungen für eine praxistaugliche und konsumentenfreundliche Anwendung durch Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft. Zum andern gewährt sie die nötige Flexibilität für technologische Veränderungen.
Klare Regeln auch für Datenschutz
Im ganzen Prozess der Handhabung und Verwendung der digitalen Identität müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Personenidentifikationsdaten dürfen Dritten (z.B. Online-Diensten) nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Die Hoheit über den Einsatz und die Freigabe der Daten liegt ausschliesslich in der Hand der betreffenden Person. Auf der anderen Seite entscheidet jeder Anbieter eines Online-Diensts selbst, ob er für die Nutzung seines Diensts die Verwendung der staatlich anerkannten digitalen Identität verlangt oder nicht.
Botschaft bis Sommer 2018
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. November 2017 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Das EJPD wird nun, unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, bis im Sommer 2018 eine Botschaft für ein Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ausarbeiten.
Artikelfoto: Isabell Boskovic/popkantor_tv (CC0 1.0)