Die Schweiz hat an der Ausarbeitung des Übereinkommens des Europarats gegen den Organhandel mitgearbeitet und am 10. November 2016 unterzeichnet. Es sieht vor, das Strafrecht anzugleichen, um Einzeltäter und kriminelle Organisationen wirksamer verfolgen zu können. Alle Taten in Zusammenhang mit dem Organhandel sollen unter Strafe gestellt werden, von der Rekrutierung der Spender über die Organentnahme bis zur Transplantation. Die Opfer sollen besser geschützt und die internationale Zusammenarbeit erleichtert werden.
Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Das Schweizer Recht verbietet, für die Spende eines Organs Geld zu bezahlen, Geld anzunehmen oder mit Organen zu handeln. Allerdings verbietet das Transplantationsgesetz nur den Handel mit Organen, wenn er in der Schweiz oder von der Schweiz aus im Ausland erfolgt. Gemäss Übereinkommen des Europarats sollen neu auch Organhandelsdelikte unter Strafe gestellt werden, die von Schweizerinnen oder Schweizern im Ausland verübt werden.
Um die Organhandelskonvention zu ratifizieren, sind deshalb punktuelle Anpassungen des Transplantationsgesetzes notwendig. Im Auftrag des Bundesrats hat das Eidgenössische Departement des Innern eine entsprechende Vorlage bis 8. März 2018 in die Vernehmlassung geschickt.
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