Beim Bund besteht ein Bedarf an zusätzlichen Lufttransportkapazitäten. Heute verfügt der Bund über zwei Jets, die insbesondere dem Bundesrat zur Verfügung stehen. Weitere zwei Flugzeuge werden für Personen- und Materialtransporte eingesetzt.
Es fehlen jedoch Lufttransportkapazitäten beispielsweise für die Transporte der Swisscoy; aber auch humanitäre Hilfsaktionen und Nothilfeeinsätze, die Evakuierung und Rückführung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die Rückschaffung von Migrantinnen und Migranten und Verletztentransporte können nur zu einem kleinen Teil mit eigenen Flugzeugen erfolgen.
Mietkosten reduzieren, Flugzeuge flexibler einsetzbar
Für solche Einsätze müssen heute Ersatzmaschinen eingemietet werden. Mit dem Kauf der beiden Jets der schweizerischen Rettungsflugwacht Rega kann auf teure Einmietungen verzichtet werden. Zudem können eigene Flugzeuge flexibler eingesetzt werden.
Die zu beschaffenden Flugzeuge der Rega können für den Transport von 13 bis maximal 18 Passagieren oder für bis 2 Meter lange Güter mit einem Gewicht von maximal 400 Kilogramm eingesetzt werden. Die Reichweite beträgt 6'500 Kilometer. Die 16-jährigen Flugzeuge vom Typ Bombardier Challenger CL604 werden vor dem Kauf überholt und neu bemalt. Weiter werden die Avionik, die Bestuhlung und die Kabinenausrüstung angepasst.
Die Beschaffungskosten für beide Jets zusammen werden maximal 13 Millionen Franken betragen. Die Jets sollen bis zum voraussichtlichen Nutzungsende im Jahr 2031 eingesetzt werden.
Früheres Flugzeug wird ersetzt
Die Rega-Jets ersetzen das vorhandene Flugzeug Beech 1900D. Dieses konnte lediglich über eine Distanz von maximal 2200 Kilometern eingesetzt werden und müsste modernisiert werden. Die Beech 1900D soll verkauft werden und die Einnahmen sollen in die allgemeine Bundeskasse fliessen.
Das VBS wird mit der Rega einen Kaufvertrag mit Kreditvorbehalt abschliessen. Die Flugzeuge sollen 2019 übernommen werden. Dazu ist es erforderlich, dass das Parlament dem entsprechenden Investitionskredit mit dem Voranschlag 2019 zustimmt.
Der Kauf wird folglich entgegen der Information des VBS vom 22. Mai 2017 mit dem Voranschlag und nicht mit der Armeebotschaft 2018 beantragt. Damit sollen diese vor allem für eine zivile Nutzung vorgesehenen Flugzeuge gleich wie andere Flugzeuge des Lufttransportdienstes des Bundes über Investitions- und nicht über Rüstungskredite beschafft werden.
Artikelfoto: Roman Bächi (CC BY-NC-ND 2.0)