Coronavirus – Abfederung wirtschaftlicher Folgen im Landwirtschaftsbereich

Symbolbild Getreidefeld
Symbolbild Getreidefeld (Bildquelle: KaiPilger on pixabay)

Der Bundesrat hat am 1. April 2020 Massnahmen beschlossen, um die Agrarmärkte in der Folge der Corona-Krise zu stabilisieren. Einerseits will der Bundesrat die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, andererseits einen Preiseinbruch auf den Märkten mit Folgen für die gesamte Wertschöpfungskette verhindern. Zudem entlastet er die Akteure der Fleischbranche mit längeren Zahlungsfristen und lockert vorübergehend die Bestimmungen für gewisse Kontrolltätigkeiten.

Die Corona-Krise und die damit verbundene Schliessung der Restaurants hat starke Auswirkungen auf das Konsumverhalten und damit auf die Agrarmärkte. Der Absatz über den Detailhandel ist für gewisse Produkte überproportional gestiegen, während Produkte für den Gastrokanal eingebrochen sind. Insbesondere werden Kalbfleisch, Gitzifleisch und Edelstücke beim Rindfleisch grossenteils über Restaurants verkauft. Eine kurzfristige Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion ist nicht möglich. Um einen Beitrag zur Stabilisierung des Fleischmarktes zu leisten, sollen mit einem Nachtragskredit über 3 Millionen Franken Einlagerungsaktionen bei diesen Fleischkategorien finanziert werden.

Diese Mittel werden im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) kompensiert. Gleichzeitig sollen Importmöglichkeiten zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung flexibilisiert werden, um kurzfristig auf Engpässe reagieren zu können. Die Einlagerungsaktionen unterstützen sowohl die landwirtschafte Produktion wie auch die Schlachtbetriebe und helfen mit, die Versorgungssicherheit wie auch Arbeitsplätze in den genannten Sektoren aufrecht zu erhalten.

Um die Nachfrage nach Eiern im Detailhandel zu befriedigen, hat der Bundesrat beschlossen, das Teilzollkontingent für Konsumeier zu erhöhen. In diesem Jahr zeichnet sich zudem erstmals seit Jahren eine ungenügende Versorgung des Marktes mit inländischer Butter ab. Der Bundesrat hat deshalb die Kompetenz zur Erhöhung der Teilzollkontingente an das BLW delegiert.

Weiter werden Bestimmungen für die Kontrolle von importierten Lebensmitteln vorübergehend gelockert. Die Kontrollen können in dieser Krisenphase weder in der Schweiz noch im Ausland vollumfänglich sichergestellt werden und können deshalb später nachgeholt werden. Dies hilft, die Versorgung sicherzustellen, ohne zusätzliche administrative Hürden bezüglich Deklaration aufzubauen.