Bisher ordnete die Gesundheitsdirektion an, nur Personen mit Symptomen zu testen. Damit stützte sie sich auf die Testkriterien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Ab heute wird den Spitälern empfohlen, die neu eintretenden stationären Patientinnen und Patienten auf SARS-CoV-2 zu testen.
Dies gilt für alle Zürcher Akutspitäler, Rehakliniken und Psychiatrien. Die neuen Testempfehlungen dienen der Patientensicherheit und werden insbesondere zum Schutz der vulnerablen Personen erlassen. Zudem entspricht die Massnahme dem Bedürfnis der Mitarbeitenden in den Spitälern nach mehr Sicherheit. Weiter ermöglicht die Anpassung der Testkriterien, Erkenntnisse bezüglich der Verbreitung des Virus zu gewinnen.
Die Gesundheitsdirektion beurteilt die Lage laufend und reagiert auf aktuelle Entwicklungen. Sollten die Test- und Laborkapazitäten ausreichen bzw. weiter erhöht werden können, wird die Gesundheitsdirektion in einem nächsten Schritt – in enger Absprache mit dem BAG – die erweiterten Testkriterien auch auf die Ärzteschaft, Alters- und Pflegeheime sowie die Spitex ausdehnen.