Graubünden verzeichnet derzeit die höchste Anzahl Coronafälle seit Beginn der Pandemie. Betroffen sind insbesondere auch die jüngeren Bevölkerungsschichten: Im Zeitraum vom 8. bis 14. November 2021 betreffen 33 Prozent (325 von 973) aller Fälle Personen bis 20 Jahre. Entsprechend stark trifft die 5. Welle derzeit die Schulen. Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und das Einschleppen von COVID-Fällen aus Schulen in Haushalte zu reduzieren, führt die Regierung in den aktuell besonders von der Pandemie betroffenen Regionen eine Maskenpflicht ab der 3. Primarklasse ein.
Die Maskenpflicht ab 3. Primarklasse bis und mit Sekundarstufe I gilt ab Dienstag, 23. November 2021 vorerst bis zu den Weihnachtsferien in den Regionen Imboden, Moesa, Landquart, Plessur, Prättigau, Surselva und Viamala in allen öffentlichen und privaten Schulen, jeweils auf dem gesamten Schulareal und für alle Personen. Um das Screening in den Schulen zu verfeinern, wird in stark betroffenen Regionen (Imboden, Landquart und Plessur) die Testintensität erhöht: statt bisher einmal pro Woche, testen die Schulen bis auf Weiteres zweimal wöchentlich. Ende Dezember 2021 wir die Lage neu beurteilt und über das weitere Vorgehen entschieden.
Die Maskenpflicht und das häufigere Screening sollen dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht an den Schulen sicher weitergeführt und so die Bildung für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Graubünden sichergestellt werden kann. Dies gelingt am besten, wenn der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgt.
An den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II (Berufsfachschulen, Überbetriebliche Kurszentren, Lehrwerkstätten, Brückenangebote, Mittelschulen), gilt für alle Personen in Innenräumen des Schulareals eine Maskentragempfehlung.
Pooltestungen in Schulen zeigen deutlichen Anstieg seit den Herbstferien
Während in der letzten Oktoberwoche noch 33 positiv getestete Klassenpools und 25 positiv getestete Einzelpersonen resultierten, stiegen die Zahlen innert zweier Wochen auf 93 positiv getestete Klassenpools und 122 positiv getestete Einzelpersonen in Kalenderwoche 45. Betroffen sind insbesondere die Primarschulen.
Im langfristigen Durchschnitt musste bisher im Schnitt nur für eine Klasse pro Woche Quarantäne bzw. Fernunterricht angeordnet werden. In der abgelaufenen Woche (KW 46) wurde der Fernunterricht innerhalb von nur zwei Tagen in zehn Klassen erforderlich.
Die Ausbreitung der 5. Welle zeigt sich regional stark unterschiedlich. Während die Regionen Landquart, Plessur und Imboden aktuell stark betroffen sind, sind die Fallzahlen in den Regionen Ober- und Unterengadin, Bergell und Bernina bisher noch sehr niedrig und es traten in den letzten Wochen kaum positiv getestete Klassenpools auf.
1599 Personen in Isolation
Auch über die Schulen hinaus zeigt sich im Kanton Graubünden seit den Herbstferien insgesamt ein starker und steiler Anstieg der Fallzahlen. Der 7-Tage-Schnitt stieg innert Monatsfrist von 11 Fällen pro Tag am 12. Oktober 2021 auf 73 Fälle pro Tag am 12. November 2021. Aktuell werden über 200 Fälle pro Tag gemeldet. 1599 Personen sind zurzeit (20. November 2021) in Isolation. Die Zahl der Spitaleinweisungen von an COVID-19 erkrankten Personen hat sich seit dem 18. Oktober 2021 innerhalb eines Monats von 17 auf 37 verdoppelt (Stand 20. November 2021). Auf den Intensivpflegestationen sind 5 von 16 Betten (Stand 20. November 2021) mit COVID-19-Patientinnen oder -Patienten belegt. Dabei handelt es sich grösstenteils um ungeimpfte Personen.
Die hohen Fallzahlen und der im Vergleich zu früheren Wellen starke Anstieg ist mit Präsenz der Deltavariante und der kälteren Jahreszeit erklärbar. Die Deltavariante ist mehr als doppelt so ansteckend wie die ursprüngliche Virusvariante und die Gefahr einer Hospitalisation oder Intensivbedürftigkeit ist ebenfalls um circa 50 Prozent höher. In Innenräumen ist zudem die initiale Viruslast oft höher, was ebenfalls zu schwereren Krankheitsverläufen führt. Häufiges (alle 20 min), kurzzeitiges Lüften bleibt deswegen ebenso wichtig, wie das Tragen von Masken in Innenräumen mit mehreren Personen, zum Beispiel in Sitzungsräumen. In Aussenbereichen ist dagegen die Ansteckungsgefahr eher gering.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Im Freien darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
- Lektionen im Bereich Sport, Musik, Gesang und Theater in Innenräumen müssen angepasst durchgeführt werden (1,5 m Abstand oder Maskentragpflicht)
- Sportliche Aktivitäten des Vereinssports in Sportanlagen der Schulen;
- Bei Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können, sind andere, geeignete Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung zu treffen;
- Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärztinnen begründete Ausnahmen von der Maskentragpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt festlegen.
Quelle: Kanton Graubünden