Die Verbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus muss verlangsamt werden, um im Gesundheitswesen einen Kollaps zu vermeiden. Der Bundesrat hat mit seiner Verordnung vom 13. März 2020 alle Präsenzveranstaltungen in Schulen, Hochschulen und in Ausbildungsstätten verboten.
Im Kanton Glarus wird für die Schülerinnen und Schüler der Kindergärten sowie der ersten bis sechsten Primarklassen seitens der Schulen ein Betreuungsangebot (am Schulort) sichergestellt. Dies hat das Departement Finanzen und Gesundheit verfügt.
Von Oberstufenschülern, Sportschülern und Schülern am Untergymnasium wird erwartet, dass sie vorübergehend auch alleine zuhause bleiben können. Sämtliche Schüler, die zuhause bleiben, werden nach Möglichkeit mit Unterrichtsmaterialien/Aufgaben bedient bzw. angemessen beschult.
Für Schüler der weiterführenden Schulen (Berufsschulen in Ziegelbrücke und Glarus sowie Gymnasium, FMS, Brücken- und Integrationsangebote) werden ebenfalls nach Möglichkeit Fernunterrichtslektionen angeboten. Überbetriebliche Kurs (üK) entfallen, die Teilnehmer stehen stattdessen ihrem Lehrbetrieb zur Verfügung.
Krippen und Horte
Nicht geschlossen werden sollen Kinderkrippen. Die Betreuung muss auch bei Kleinkindern gewährleistet sein für Elternteile, welche im Gesundheitswesen, im Rettungswesen oder der öffentlichen Ordnung arbeiten. Es muss sichergestellt werden, dass diese wichtigen öffentlichen Funktionen aufrecht erhalten werden können.