Die oberste Priorität der von den Behörden angeordneten Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus hat der Schutz der Bevölkerung. Die Corona-Pandemie hat jedoch auch weitreichende, teils wohl auch verheerende Konsequenzen für die Wirtschaft. «Die zum Schutz der Bevölkerung getroffenen politischen Entscheide haben eine nie dagewesene Dimension», sagte Regierungspräsident und Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann heute an einem Point de presse. Die wirtschaftlichen Schäden und Ausfälle würden immens sein, weil die leistungsfähige und hervorragende Schweizer Wirtschaft künstlich eingeschränkt oder heruntergefahren wird. Dies sei ausserordentlich tiefgreifend, einzigartig und schmerzhaft, betonte Christoph Ammann. Es gehe um hunderttausende wertvoller Arbeitsplätze und zehntausende leistungsfähige Unternehmen im Kanton Bern und in der Schweiz, denen durch die Pandemie die Schicksalsfrage gestellt werde. Diese Entwicklung zeigt sich für Christoph Ammann im Moment am deutlichsten in der Explosion der Gesuche um Kurzarbeit.
Deshalb schnürt der Regierungsrat so rasch wie möglich ein Massnahmenpaket, um bernischen Gesundheitsversorgungseinrichtungen und Unternehmen, die aufgrund der Entscheide des Bundesrates im Tagesgeschäft reduziert oder gar in ihrer Existenz bedroht sind, zu entlasten. Um dieses Ziel zu erreichen, steht Wirtschaftsdirektor und Regierungspräsident Christoph Ammann in engem Austausch mit dem Bund, mit Wirtschaftsvertretern und mit den Sozialpartnern. Im Zentrum der Massnahmen steht kurzfristig die finanzielle Sicherung der Gesundheitseinrichtungen sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen.
Notverordnung für raschen Mitteleinsatz im Eilverfahren
Die Staatskanzlei erarbeitet mit den Direktionen im Eilverfahren eine Notverordnung. Diese soll die nötigen Rechtsgrundlagen enthalten, damit der Kanton bernische Gesundheitsversorgungseinrichtungen, bernische industrielle KMU sowie Betriebe und Selbständige finanziell entlasten kann. So sind alle Direktionen und die Staatskanzlei beauftragt abzuklären, welche Steuern, Gebühren oder Abgaben für die kommenden drei Monate gestundet oder allenfalls erlassen werden können.
Weiter hat der Regierungsrat die Finanzdienste der Direktionen und Ämter angewiesen, sämtliche offenen Rechnungen bis 250'000 Franken, bei denen der Kanton Auftraggeber ist, unverzüglich vollständig oder mit einer ersten vorgezogenen Teilzahlung zu begleichen.
Bei der Notverordnung stützt sich der Regierungsrat auf Artikel 91 der Kantonsverfassung, der es dem Regierungsrat ermöglicht, Massnahmen zu ergreifen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen zu begegnen. Der Regierungsrat erachtet die Notverordnung als den einzigen derzeit gangbaren Weg, um genügend Spielraum zu schaffen und rasch wirken zu können. Insbesondere das sehr stark betroffene Gewerbe und Selbständige, denen derzeit die Nachfrage einbricht, brauchen eine sofortige Entlastung, die mit möglichst geringem administrativen Aufwand zur Verfügung gestellt werden kann.
Seine Unterstützungsleistungen wird der Kanton Bern auf die vom Bund beschlossenen oder in Aussicht gestellten Massnahmen abstimmen. Der Regierungsrat wird sich morgen Freitag, 20. März 2020, mit dem Verordnungsentwurf befassen.
Weitere Sofortmassnahmen
Als weitere Sofortmassnahme kann die Standortförderung des Kantons Bern ihre bewährte Einzelbetriebsförderung zusätzlich auf bereits laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Berner Unternehmen ausweiten. Für weiterführende Förderinstrumente werden der Standortförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Schliesslich prüft die Finanzdirektion, welche übergeordneten kurzfristigen Möglichkeiten für die Einrichtung von Überbrückungskrediten und/oder Garantien bestehen. Sie führt diesbezüglich bereits mit Banken Gespräche. Die Sicherheitsdirektion wurde zudem beauftragt abzuklären, inwieweit sich Mittel des Lotteriefonds zur Finanzierung ausserordentlicher Massnahmen bereitstellen lassen, um die wirtschaftlichen Einbussen als Folge von Corona abzufedern.
Der Regierungsrat verdankt ausdrücklich auch die bereits beschlossenen Bemühungen des Bundes in diesem Bereich. Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, prüft der Bund eine Härtefall-Liquiditätsüberbrückung im Umfang von bis zu einer Milliarde Franken. Weiter prüft er, den KMU bei finanziellen Engpässen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung zu stellen. Als Soforthilfe stellt der Bund 10 Milliarden Franken zur Verfügung und er erleichtert die Bedingungen für Bürgschaften.
Der Regierungsrat steht in Kontakt mit der Berner Kantonalbank und dankt ihr für die Bereitschaft, ihren KMU-Kunden angesichts der Coronavirus-Pandemie tatkräftig zur Seite zu stehen. Die BEKB hat gestern Abend angekündigt, unkompliziert Hilfe zu leisten, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Als Sofortmassnahme stellt die BEKB ihren KMU-Kunden 50 Millionen Franken zinsfrei mittels Sonderdarlehen zur Verfügung. Die Finanzdirektion sucht parallel dazu das Gespräch mit anderen Finanzinstituten.
Bund muss Kurzarbeitsentschädigungen sofort erweitern und einen schnellen Vollzug ermöglichen
Kurzarbeitsentschädigungen sind das wichtigste Instrument, um Lohnfortzahlungen sicherzustellen. Der Bund stellt in einem ersten Schritt bis zu acht Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigungen aus den Fondsreserven der ALV zur Verfügung und er hat das Verfahren vereinfacht. Der Kanton Bern fordert mit Nachdruck, dass der Bund die Anspruchsgruppen der Kurzarbeit innerhalb der nächsten Tage erweitert um selbständig Erwerbende, Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen (vor allem Gastro und Kultur), familiengeführte Kleinunternehmen sowie Einzelfirmen und Gewerbetreibende. Diese Erweiterung muss extrem schnell umgesetzt und bei Bedarf weiter ausgeweitet werden, weil die derzeitige Liquidität der betroffenen Gruppen täglich schrumpft. Der Regierungsrat dankt dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren, Regierungsrat Christoph Brutschin, der das gleiche Anliegen mit Dringlichkeit gefordert hat.
Starker Anstieg der Kurzarbeitsgesuche und rascher Aufbau von Vollzugskapazitäten Die Zahl der Gesuche um Kurzarbeit steigt im Kanton Bern derzeit massiv an. Seit dem 1. Februar sind mehr als 5000 Gesuche von Unternehmen eingegangen, die von der Pandemie betroffen sind. Damit diese möglichst schnell behandelt werden können, hat der Kanton Bern für die regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) und die Arbeitslosenkassen (ALK) zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutiert. Die Schalter von RAV und ALK wurden geschlossen, um Mitarbeitende für die Bearbeitung der Gesuche und für die Betreuung der Hotline des Amts für Arbeitslosenversicherung (AVA) freizustellen. Seitens der Gebäudeversicherung des Kantons Bern werden dem AVA seit Mittwoch sofort zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt. Eine Hotline des Bundes (SECO) ist für heute Donnerstag in Aussicht gestellt worden.
Gesundheitswesen stark gefordert
Auch Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg äusserte sich zur wirtschaftliche Situation. Es werde Aufgabe des Kantons sein, die Liquidität der Spitäler und Gesundheitsversorgungseinrichtungen sicherzustellen, da diese wegen der Corona-Krise immer weniger geplante, ordentlich finanzierte Eingriffe durchführen können und parallel mit unerwarteten Kosten konfrontiert sind. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass die Spitäler nicht nur aus medizinischen Gründen mit Engpässen kämpften. Zu schaffen macht ihnen auch der Umstand, dass wegen der Schliessung der Schulen dringend benötigtes Personal zu Hause Betreuungsarbeit zu leisten habe.
Heute Vormittag wurden im Kanton 282 Fälle gemeldet
Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg weist darauf hin, dass der Beginn der grossen Welle der Corona-Infizierten in den kommenden drei bis sieben Tagen zu erwarten sei. Es werden alle Vorbereitungen getroffen, um die dadurch rasant steigende Anzahl von Fällen, die in Spitälern betreut werden müssen, aufnehmen zu können. Die Spitäler wurden angewiesen, entsprechend der Verordnung des Bundesrates alle nicht-dringlichen Operationen zu sistieren und die Personalplanung der ausserordentlichen Lage anzupassen.
Die Heime sollen darauf bedacht sein, ihre Bewohnerinnen und Bewohner so lange wie möglich medizinisch durch die Heimärzte versorgen zu lassen. Die Spitex-Dienste sollen ihre Aufgaben in der ambulanten Pflege zu Hause darauf ausrichten, Einweisungen in Spitäler möglichst zu vermeiden.
Testzentren im Aufbau
Die Arbeiten am Aufbau von Testzentren im Kanton Bern laufen intensiv. Aufgrund der rasant steigenden Nachfrage nach Testmaterial wird erst in einem zweiten Schritt ein Drive-In-Modell umgesetzt. Die Lösungen bezüglich Ort und Zugänglichkeit werden derzeit erarbeitet. Sobald diese feststehen, wird der Kanton darüber informieren.
Regierungsrat Schnegg bedankt sich bei allen Personen, die sich mit ausserordentlichen Leistungen für das Funktionieren der Gesundheitsversorgung und die Betreuung einsetzen. Er ist davon überzeugt, dass mit den aktuell beschlossenen Massnahmen das Gesundheitswesen bestmöglich auf die hohe Belastung infolge der Ausbreitung des Coronavirus vorbereitet ist.
Ein spezieller Dank geht auch an die chinesische Stadt Shenzhen, die der Schweiz Schutzmaterial gesendet hat. Darunter vor allem 70'000 Schutzmasken, wovon 15'000 für den Kanton Bern bestimmt sind. Die Sendung ist unterwegs.
Zu Hause bleiben!
Der Gesundheitsdirektor unterstreicht die Aufforderung des Bundesrats mit höchstem Nachdruck und Ernsthaftigkeit, zu Hause zu bleiben und nur in den vom Bundesrat definierten Fällen nach draussen zu gehen.