Im Juli 2014 bewilligte das kantonale Veterinäramt ein Gesuch des INI zur Durchführung eines in der höchsten Belastungskategorie eingestuften Affenversuchs, um grundlegende Daten über Hirnfunktionen zu sammeln. Rhesusaffen werden in der Hirnforschung verwendet, weil ihre Gehirnstruktur jener des Menschen besonders nah kommt. Zum Versuchsablauf gehört die Implantation von Elektroden ins Gehirn sowie einer Kopfhalterung am Schädel, die zur Fixierung der Makaken im sogenannten "Primatenstuhl" dient. Um die Tiere zur Kooperation am Experiment zu bewegen, ist zusätzlich eine strikte Wasserlimitierung vorgesehen. Während mehrerer Stunden täglich sollten die durstig gehaltenen Tiere mit fixiertem Kopf Aufgaben an einem Bildschirm lösen - und das Ganze über Monate bis Jahre hinweg.
Fachleute der Ethik, der Veterinärmedizin, der Biologie und der Rechtswissenschaft hatten sich gegen das schwerbelastende Primatenexperiment ausgesprochen. Drei Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommission rekurrierten in der Folge gegen die veterinäramtliche Bewilligung. Obwohl der aktuell zu beurteilende Tierversuch inhaltlich mit den früheren Versuchsanordnungen vergleichbar ist und somit auch die Güterabwägung gleich ausfallen müsste, wies der Regierungsrat des Kantons Zürich den Rekurs ab (wir berichteten).
Die im Verein Koordination Kantonaler Tierschutz Zürich (KKT) zusammengeschlossenen Organisationen, darunter die TIR, unterstützen die Tierschutzvertreter der kantonalen Tierversuchskommission, die sich gegen den geplanten Versuch zur Wehr setzen. Am 5. April 2017 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschieden, dass schwerstbelastende Gehirnversuche an Primaten an der Universität und ETH Zürich durchgeführt werden dürfen. Die Tierschutzvertreter haben – anders als dies in der entsprechenden Medienmitteilung des Verwaltungsgerichts suggeriert wird – keine gesetzliche Möglichkeit, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Artikelfoto: PDPics (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)