Mit 49 Prozent fällt die Helmtragquote der Radfahrenden etwas höher aus als im Vorjahr, in dem 47 Prozent verzeichnet wurden (2014: 43 %). Zu diesem Anstieg haben beide Geschlechter beigetragen, wobei die Tragquote bei den Männern (52 %) immer noch deutlich höher liegt als bei den Frauen (46 %).
Bei den Kindern bis 14 Jahre ist die Tragquote 2016 auf 69 Prozent gestiegen. Damit liegt die Quote nach einem unerfreulichen Rückgang - insbesondere in den Jahren 2013 und 2014 - wieder auf dem Stand von 2010. Kinder sind beim Velofahren einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, weil ihre kognitiven und motorischen Fähigkeiten noch nicht voll entwickelt und sie im Verkehr noch ungeübt sind. Daher ist es für sie besonders wichtig, den Kopf zu schützen. D
ie bfu wird sich weiterhin für spezifische Sensibilisierungsmassnahmen zugunsten von Eltern, Schulen und Vereinen engagieren. Zudem können kommunale Behörden vorschreiben, auf dem Schulweg einen Velohelm zu tragen.
E-Bikes - Helm obligatorisch
Seit dem 1. Juli 2012 ist das Tragen eines Velohelms beim Fahren schneller E-Bikes (mit einer Tretunterstützung von 25 bis 45 km/h) obligatorisch. Heute liegt die beobachtete Tragquote bei dieser Fahrzeugkategorie bei unbefriedigenden 86 Prozent. Bei den langsameren E-Bikes, die sich nicht zuletzt bei älteren Personen einer immer grösseren Beliebtheit erfreuen, liegt die Tragquote bei 60Prozent (2015: 67 %). Hier empfiehlt der Bundesrat in Übereinstimmung mit der bfu, aus Sicherheitsgründen ebenfalls immer einen Velohelm gemäss der Norm EN 1078 zu tragen.
Da der Nutzen des Velohelms für die Sicherheit wissenschaftlich belegt ist, wird die bfu weiterhin Präventionsaktionen zur Förderung des freiwilligen und richtigen Helmtragens führen. Nur wenn der Velohelm korrekt sitzt, reduziert er das Risiko schwerer Kopfverletzungen: Zwei Fingerbreit über der Nasenwurzel, Seitenbänder gleich satt, zwischen Kinn und Band Platz für einen Finger.
Velofahren anno 1935: