Drohnen stören viele Schweizer

(Bildquelle: Axa)

Eine aktuelle Umfrage der Axa zeigt: rund 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer empfinden Drohnen tendenziell als störend und gefährlich. Deren Akzeptanz hängt jedoch massgeblich vom Verwendungszweck ab.

Man sitzt auf dem Balkon oder in der Badi - und plötzlich schwirrt eine Drohne heran. Für so manchen ein eher unangenehmes Gefühl. Die Axa hat erstmals erhoben, wie die Bevölkerung den boomenden Flugobjekten gegenübersteht. Die repräsentative Umfrage der Axa bei 1'000 Schweizerinnen und Schweizern zeigt: 62 Prozent der Befragten stören sich an Drohnen, während 36 Prozent kein Problem damit haben. Ebenso sagten 62 Prozent, dass sie Drohnen tendenziell als etwas Gefährliches einstufen, während 35 Prozent diese nicht gefährlich finden.

Mehrheit lehnt Spielzeug-Drohnen ab

Wie die Umfrage der Axa zeigt, steht die Schweizer Bevölkerung Drohnen nicht grundsätzlich kritisch gegenüber. Die Akzeptanz hängt jedoch massgeblich von deren Nutzungszweck ab. So unterstützen 96 Prozent der Befragten Drohneneinsätze bei Naturkatastrophen. Nur gerade 4 Prozent sind dagegen. Damit sind Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen unbestritten.

Ebenso befürwortet eine Mehrheit den Einsatz von Drohnen für die Überwachung von Industrieanlagen, in der Landwirtschaft, für die Wartung technischer Anlagen sowie für professionelle Foto- und Videoaufnahmen. Demgegenüber steht eine Mehrheit der Nutzung von Drohnen als Spielzeug oder Freizeitgerät skeptisch gegenüber: Mehr als 70 Prozent der Befragten lehnen dies tendenziell ab - 40 Prozent von ihnen sogar sehr entschiedenen.

Drohnen - ein neues Risiko in der Stadt

"Heute gibt es bereits mehr als 100'000 Drohnen in der Schweiz, und erste Unfälle mit Sachschaden sind bereits passiert. Wenn eine Drohne unkontrolliert vom Himmel fällt, kann dies auch Menschen zum Verhängnis werden. Um dieses Risiko zu vermindern, brauchen wir klarere Regeln für die Drohnennutzung, besonders in der Stadt, wo viele Menschen unterwegs sind", sagt Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung und Prävention bei der Axa.

Verursacht eine Drohne einen Unfall, so übernimmt die Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten die Kosten. Allerdings nur, wenn der Drohnenpilot ausfindig gemacht werden kann. Daher fordern die Unfallforscher der Axa eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 g, damit allfällige Unfallopfer durch die Versicherung des Unfallverursachers entschädigt werden können. Um Unfälle möglichst ganz zu vermeiden, fordern sie zudem einen obligatorischen Theoriekurs für alle Piloten mit einer Drohne ab 500 g, ab 900 g Drohnengewicht zudem eine praktische Weiterbildung.

(Bildquelle: Axa)
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Tipps für Drohnenpiloten

  • Besuchen Sie einen Kurs, um das Drohnenfliegen und die theoretischen Grundlagen dazu zu lernen.
  • Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, unter anderem:
    • Immer auf direkte Sicht fliegen.
    • Flugverbotszonen und Privatsphäre anderer Personen respektieren.
    • Nicht über Menschenmengen fliegen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Akkus geladen sind.
  • Planen Sie Ihren Flug.
  • Achten Sie auf andere Luftraumteilnehmer.
  • Machen Sie sich sichtbar als Drohnenpilot.
  • Achten Sie auf Quellen für Interferenzen wie z. B. Starkstromleitungen.

Versicherung von Drohnen

Drohnen unter 0,5 kg sind nicht bewilligungspflichtig und benötigen keine eigene Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht des Drohnenpiloten deckt allfällige Schäden an Dritten.

Drohnen zwischen 0,5 kg und 30 kg sind nicht bewilligungspflichtig, sofern diese auf Sicht geflogen werden. Sie benötigen aber eine Haftpflichtversicherung.

Drohnen, die nicht auf Sicht geflogen werden, sowie Drohnen über 30 kg Gewicht benötigen eine Bewilligung des BAZL. Versicherungstechnisch werden diese Drohnen als Flugobjekte in der Luftfahrtversicherung versichert.

Axa Crashtests 2018

An ihren Crashtests am 23.8.2018 zeigten die Axa-Unfallforscher, was passieren kann, wenn eine Transport-Drohne mit einem Auto kollidiert. Mehr zu den Axa Crashtests 2018: www.AXA.ch/medien