Das revidierte Asylgesetz, das in der Volksabstimmung vom Juni 2016 deutlich angenommen wurde, tritt am 1. März 2019 in Kraft. Im Rahmen dieser Neustrukturierung haben Bund und Kantone beschlossen, zwei besondere Zentren zu errichten für Asylsuchende, die den ordentlichen Betrieb der Bundeszentren mit oder ohne Verfahrensfunktion stören.
Das erste besondere Zentrum wird am 3. Dezember 2018 in der Gemeinde Les Verrières im Kanton Neuenburg eröffnet, nachdem die nach Bundesvorschriften erfolgten Umbau- und Anpassungsarbeiten nun abgeschlossen sind. Der Standort des zweiten besonderen Zentrums ist noch Gegenstand von Gesprächen und wird sobald als möglich bekanntgegeben. Es werden mehrere Standorte in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen geprüft.
Dreijährige Pilotphase
Im November 2016 haben der Bund, der Kanton Neuenburg und die Gemeinde Les Verrières eine Vereinbarung über den Betrieb und die Belegung dieses besonderen Zentrums unterzeichnet. Im ersten Betriebsjahr sollen hier maximal 20 Asylsuchende untergebracht werden. Danach wird die Kapazität schrittweise auf 60 Plätze erhöht.
Das besondere Zentrum wird im Rahmen einer Pilotphase betrieben und von einem Beobachtungsausschuss begleitet. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen und kantonalen Behörden, des Grenzwachtkorps und des Staatssekretariats für Migration. Sie werden einmal jährlich gemeinsam mit dem UNHCR eine Evaluation der Betriebsbedingungen durchführen. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob das Zentrum sicher und geordnet betrieben werden kann, ob die Asylsuchenden Zugang zum Asylverfahren haben und ob der Kontakt zur Rechtsvertretung gewährleistet ist.
Das besondere Zentrum
Ein besonderes Zentrum dient dazu, die anderen Bundeszentren (mit oder ohne Verfahrensfunktion) zu entlasten und dort ein geordnetes Zusammenleben zu ermöglichen. Am Standort Les Verrières werden nur erwachsene Asylsuchende untergebracht, die den ordentlichen Betrieb der herkömmlichen Bundeszentren stören oder die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. In einem besonderen Zentrum werden weder Minderjährige noch Frauen untergebracht.
Ein besonderes Zentrum ist kein Gefängnis, die hier untergebrachten Personen können sich frei bewegen. Die Ausgangsregelung ist jedoch strenger. Die Asylsuchenden dürfen das Zentrum nur zwischen 9.00 und 17.00 Uhr verlassen, auch am Wochenende. Zudem werden die Sicherheit und das Betreuungspersonal verstärkt. Wie die anderen Bundeszentren ist auch das besondere Zentrum in Les Verrières an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar.