Getestet wurde mit dem Maxi-Cosi Axissfix Air auch der erste Kindersitz mit integrierten Airbags und mit dem Besafe iZi Flex Fix die erste nach UN ECE Reg. 129 ("i-Size") zugelassene Sitzerhöhung. Sämtliche Produkte wurden bezüglich Sicherheit, Bedienung, Ergonomie, Schadstoffgehalt sowie Reinigung und Verarbeitung geprüft und bewertet.
Die 19 mindestens als "empfehlenswert" eingestuften Produkte übertreffen die gesetzlichen Vorschriften deutlich; die Anforderungen des Verbraucherschutztests wurden bei ihrer Entwicklung berücksichtigt. Mit "mangelhaft" bewertet wurde der Jané Gravity aufgrund der hohen Menge an Schadstoffen und der Concord Ultimax i-Size, der beim Crashtest durchgefallen ist.
Trend zu zweiseitig montierbaren Sitzen
Es kommen immer mehr Sitze in den Handel, die sowohl in Fahrtrichtung wie auch entgegen der Fahrtrichtung montiert werden können. Im aktuellen TCS-Test bieten vier Modelle diese beiden Optionen. Sie können von der Geburt des Kindes bis zu einem Alter von ca. vier Jahren genutzt werden.
Allerdings dürfen auch in diesen Sitzen Kinder unter 9 kg (in nach UN ECE R44 zugelassenen Modellen) bzw. unter 15 Monaten (in nach UN ECE R129 zugelassenen Modellen) auf keinen Fall in Fahrtrichtung sitzen. Der Einbau entgegen der Fahrtrichtung reduziert das Verletzungsrisiko von kleineren Kindern bei einem Frontalunfall.
Tipps aus Erfahrung: 50 Jahre Kindersitztests
Im April 1968 wurde der erste TCS-Kindersitztest publiziert, aus den 50 Jahren Testerfahrung lassen sich folgende Tipps ableiten:
Vor dem Kauf Testresultate vergleichen und in Frage kommende Kindersitze mit dem Kind und im eigenen Fahrzeug ausprobieren.
Kindersitze müssen möglichst stramm und standsicher montiert werden können, auch bei älteren Fahrzeugen mit längeren Gurtschlossbefestigungen.
Um eine optimale Rückhaltung zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass Gurte straff angezogen werden, möglichst geradlinig verlaufen und keine Falten werfen.
Insbesondere bei Babyschalen sollte geprüft werden, ob die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht, um den Sitz sicher anschnallen zu können. Ist der Gurt zu kurz für eine herkömmliche Babyschale, lässt sich eventuell eine Schale mit separater Basis montieren.
Wenn sich bei Sitzerhöhern mit Rückenstütze der Gurt nicht mehr selbständig aufrollt, wenn sich das Kind nach vorne beugt, sollte man einen anderen Kindersitz ausprobieren, bei dem die Position der Schultergurtführung besser zur Gurtgeometrie des Autos passt.
Kindersitzmodelle mit semi-universaler Zulassung (z. B. alle Kindersitze mit Stützfuss) können nicht in allen Autos montiert werden. Hier sollte man vorgängig die beiliegende Typenliste prüfen.
Jacken sollten ausgezogen werden, so dass der Gurt möglichst nahe am Körper anliegt. Ausserdem müssen Gurte und Rückenstütze regelmässig an die Grösse des wachsenden Kindes angepasst werden.
Weitere Informationen
Neue Richtlinie für die Zulassung von Kindersitzen
Der Gesetzgeber überarbeitet die Zulassungsvorschrift für Kindersitze. Die erste beiden Phasen der neuen Richtlinie wurde bereits von der UN-ECE verabschiedet und gelten auch in der Schweiz. Die neue Richtlinie wird während mehrerer Jahre Übergangszeit parallel zur bisherigen Norm ECE R44 bestehen. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Die Produkte müssen einen Seitenaufpralltest bestehen, um eine Zulassung zu erhalten. Damit wird eine langjährige Forderung des TCS umgesetzt, denn ein solcher ist bereits seit über 10 Jahren Teil des TCS-Tests.
Der Kindersitz muss nicht mehr aufgrund des Gewichts des Kindes ausgewählt werden, sondern aufgrund der Körpergrösse des Kindes. Dabei kann der Hersteller selbst festlegen, für welchen Grössenbereich sein Sitz geeignet ist, z. B. von 40 cm bis 100 cm Körpergrösse. Die Einteilung der Sitze in Klassen entfällt.
Alle Kinder bis 15 Monate müssen gegen die Fahrtrichtung transportiert werden. Das gilt nur für Kindersitze, die nach der neuen Richtlinie zugelassen sind, nicht für Produkte mit ECE-R 44-Zulassung.
Bis auf weiteres wird die bestehende Norm ECE R44 ihre Gültigkeit behalten. Sie darf parallel zur neuen Richtlinie weiterverwendet werden, somit sind die aktuellen Kindersitze noch während mehrerer Jahre kauf- und einsetzbar.
Schadstoffprüfung Die Schadstoffprüfung wurde durch die "Stiftung Warentest" in Auftrag gegeben. Untersucht wurden die Sitze auf den Gehalt von PAK’s, Phthalaten, Flammschutzmitteln, phenolischen Verbindungen, Organozinn, AZO-Farbstoffen, Formaldehyd und Schwermetallen. Dabei wurden alle Teile des Sitzes untersucht, mit denen ein Kind in Berührung kommt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt dabei anhand des Dokuments AfPS GS 2014:01 PAK, der Richtlinie 2005/84/EG und 76/769/EWG, EN 71-9 („Spielzeugnorm“) und dem Standard Ökotex 100.
Ratgeber "Auto-Kindersitze 2018" Weitere Informationen über Kinder-Insassensicherheit, Kauftipps und der aktuelle TCS-Kindersitztest sind im neusten Ratgeber "Auto-Kindersitze 2018" zusammengefasst. Beim Kindersitzeinbau helfen auch Einbauvideos, die direkt über einen QR-Code in der Broschüre oder auf der Homepage abgerufen werden können. Der Ratgeber ist das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit des TCS und der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Der Ratgeber kann unter www.kindersitze.tcs.ch bestellt werden oder ist bei der bfu in Bern erhältlich. Der Ratgeber ist kostenlos.
Vorschriften bei der Kindersicherheit Kinder müssen bis 12 Jahre oder 150 cm (was zuerst eintrifft) in einem entsprechenden Kindersitz gesichert sein. Bei einem gebrauchten Kindersitz muss darauf geachtet werden, dass er nicht zu alt ist. Dies lässt sich am besten an der orangefarbigen Etikette am Kindersitz erkennen. Aktuell sind nur Kindersitze zugelassen, auf deren Etikette die Prüfnummer ECE R44.03, R44.04 oder R129 steht. Mehr Informationen sind im elfsprachigen Flyer "Kinder im Auto" enthalten, der unter www.ratgeber.tcs.ch bestellt werden kann.
Artikelfoto: Touring Club Schweiz (CC BY-NC-SA 2.0)