Die Pflege kranker oder behinderter Kinder zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, finanziellen und organisatorischen Herausforderungen sowie schwierigen Entscheidungen im Alltag. Die bestehenden Möglichkeiten reichen für ihre Entlastung allerdings nicht aus.
Zu diesem Schluss gelangt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates in ihrem Bericht in Erfüllung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rudolf Joder (12.470), die Massnahmen zur Verbesserung der Situation betroffener Familien fordert.
Höherer Intensivpflegezuschlag
Schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) sowie auf einen Intensivpflegezuschlag (IPZ) und in bestimmten Fällen auf einen Assistenzbeitrag. Damit den Familien mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wird ihnen künftig ein höherer Intensivpflegezuschlag gewährt.
Ausserdem wird der IPZ nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen. Dadurch erhalten Familien, die beide Leistungen beziehen, in Zukunft deutlich mehr finanzielle Unterstützung.
Der Intensivpflegezuschlag wird je nach Schweregrad der Behinderung oder der Erkrankung um 470 bis 940 Franken pro Monat erhöht.
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