Auf zwei Schafalpen auf Gemeindegebiet von Flums wurden im laufenden Alpsommer 15 Schafe durch Wolfsangriffe getötet oder mussten schwer verletzt getötet werden. Auf einer der beiden Alpen, die durch Herdenschutzhunde geschützt ist, rissen die Wölfe zehn Schafe. Damit sind gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung die Kriterien für einen Wolfsabschuss erfüllt. Die Schäden wurden mutmasslich durch zwei Wölfe verursacht, die bereits in den Vorjahren in diesem Gebiet genetisch nachgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier.
Die bestätigte Präsenz eines Wolfweibchens setzt eine sorgfältige Prüfung einer allfälligen Rudelbildung voraus, bevor die Abschussbewilligung erteilt werden kann. Der Nachweis einer Reproduktion erfolgt bei Wölfen typischerweise in den Monaten Juli und August. Das Wolfsmonitoring im Gebiet ergab keine Nachweise von Jungwölfen. Die bekannte Wölfin wurde seit August 2017 im südlichen Sarganserland nachgewiesen. Dieses Jahr hielt sie sich mehrfach auf dem Gemeindegebiet von Flums auf. In diesem Zeitraum war diese Wölfin nicht an einer Reproduktion beteiligt.
Um weitere Schäden zu verhindern, verfügt der Kanton deshalb den Abschuss eines Einzelwolfs. Die Abschussbewilligung gilt ab sofort für eine Dauer von 60 Tagen.
Quelle: Kanton St. Gallen