Damit bei der Ferienrückkehr keine böse Überraschung wartet, empfehlen die Zentralschweizer Polizeikorps folgende Verhaltensregeln:
Informieren Sie Ihre Nachbarn über die Ferienabwesenheit.
Bitten Sie sie, regelmässig nach Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus zu schauen. Dazu gehören Briefkasten leeren, Rollläden betätigen, abends Licht einschalten. So macht das Haus oder die Wohnung keinen verlassenen Eindruck.
Haben Sie niemanden, der das übernehmen kann, lassen Sie Ihre Post zurückbehalten und installieren Sie Zeitschaltuhren für Innenbeleuchtung, Radio oder TV.
Sichern Sie Fenster, Türen, Nebeneingänge, Kellerfenster und Lichtschächte Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses (auch in Nebenräumen und Garagen).
Nutzen Sie dazu die Beratungsangebote Ihrer Polizei.
Deponieren Sie Wertsachen und Dokumente im Tresor oder einem Bankschliessfach.
Verraten Sie Ihre Abwesenheit nicht durch Notizen an der Haustüre, durch Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder durch Mitteilungen in den sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook.
Mehr Infos zum Thema Einbruchschutz finden Sie unter www.skppsc.ch/link/einbruch.
Sind Sie zuhause? Zögern Sie nicht, verdächtige Wahrnehmungen sofort über den Polizeinotruf 117 zu melden. Vor allem wenn . . .
. . . sich unbekannte Personen in verdächtiger Weise im Haus oder im Quartier aufhalten;
. . . unbekannte Fahrzeuge "suchend" durch das Quartier fahren;
. . . unüblicher Lärm oder unübliche Geräusche im Haus oder aus der Nachbarschaft hörbar sind.
Die Zentralschweizer Polizeikorps wünschen erholsame und sichere Ferien.