Rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung wandert regelmässig auf dem über 65'000 Kilometer langen Wanderwegnetz. Die Grundsätze für dieses weltweit einzigartige Angebot sind seit über 30 Jahren im Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) geregelt. Dazu gehört, dass Wanderwege "möglichst gefahrlos" begehbar sein sollen.
Vor diesem Hintergrund setzen sich das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Schweizer Wanderwege zusammen mit den Kantonen, den Gemeinden, den kantonalen Wanderweg-Organisationen und rund 1'500 Freiwilligen für sichere Wanderwege ein. Eine anspruchsvolle Aufgabe in Anbetracht der Länge des Wanderwegnetzes, der hiesigen Topografie sowie der kontinuierlich steigenden Popularität des Wanderns.
Sicherungspflicht und Eigenverantwortung
In der Praxis bringt das Thema Gefahrenprävention für die Wanderwegverantwortlichen immer wieder Fragen und Unsicherheiten bezüglich allfälliger Haftungsrisiken mit sich. Die Sicherungspflicht ist grundsätzlich für alle Wegkategorien gleich: "Die Wanderwege müssen mängelfrei erstellt sein und sachgemäss unterhalten werden", erklärt Pietro Cattaneo, Bereichsleiter Wanderwege beim Dachverband Schweizer Wanderwege.
Dies betrifft das eigentliche Wegtrassee, allenfalls mit Randbefestigungen, aber auch Geländer, Brücken und Stege, frei gespannte Treppen und Leitern sowie Stützmauern. Aus den Vorgaben der verbindlichen Norm für die Signalisation des Langsamverkehrs (SN 640 829a) ergeben sich je nach Wegkategorie - Wanderwege, Bergwanderwege und Alpinwanderwege - unterschiedliche Anforderungen an die Sicherung und auch an die Wandernden.
"Eigenverantwortliches Handeln ist essentiell für ein genussvolles Wandererlebnis; eine sorgfältige Planung der Wanderung, ein angepasstes Verhalten an die Umgebung, geeignete Ausrüstung sowie das Bewusstsein, dass Risiken wie Wetterumschwung oder unvorhersehbare Naturereignisse jederzeit eintreten und die Weggegebenheiten verändern können, werden vorausgesetzt", so Cattaneo.
Leitfaden "Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen"
Das ASTRA verfolgt im Rahmen der bundesrätlichen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung das Ziel, auf Bundesebene möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Stärkung des Langsamverkehrs sowohl beim Alltags- als auch beim Freizeitverkehr zu schaffen. "Mit dem neuen Leitfaden soll Klarheit bei der Umsetzung der Wegsicherungspflicht geschaffen und die komplexe Materie allen Wanderwegverantwortlichen in leicht verständlicher Form zugänglich gemacht werden", erläutert Gabrielle Bakels, Leiterin Bereich Langsamverkehr und historische Verkehrswege des ASTRA.
Der Leitfaden "Gefahrenprävention und Verantwortlichkeit auf Wanderwegen" ordnet sich als neue Vollzugshilfe Nr. 15 in die Schriftenreihe Langsamverkehr ein und ersetzt die bestehende Dokumentation "Haftung für Unfälle auf Wanderwegen", die seit 20 Jahren Grundlagen zu dieser Thematik festhält.
Download des Leitfadens unter:
www.wanderwege.wandern.ch oder www.langsamverkehr.ch/vollzugshilfen
Verband Schweizer Wanderwege
65'000 Kilometer gut gepflegte Wanderwege erschliessen die schönsten Naturlandschaften der Schweiz. Das weltweit einmalige Angebot gehört zu den Erfolgen des Verbands Schweizer Wanderwege und seiner 26 kantonalen Wanderweg-Organisationen. Seit 1934 setzen sie sich gemeinsam für ein attraktives, sicheres, einheitlich signalisiertes Wanderwegnetz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ein.
Sie fördern das Wandern als naturnahe, erlebnisreiche Freizeitaktivität und als wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Überdies vertreten sie auf politischer Ebene die Interessen der Wanderinnen und Wanderer. Diese Leistungen können dank der finanziellen Unterstützung und dem tatkräftigen ehrenamtlichen Engagement zahlreicher Privatpersonen sowie guten staatlichen Rahmenbedingungen erbracht werden.
Artikelfoto: Kanton Glarus, Samuel Trümpy Photographie (CC BY 2.0)