Die Weko hat das Zusammenschlussvorhaben zwischen dem Universitätsspital Basel und dem Kantonsspital Baselland einer vertieften Prüfung unterzogen. Die beiden öffentlichen Spitäler gehören jeweils den Kantonen Basel-Stadt resp. Basel-Landschaft und sollen in eine gemeinsame Spitalgruppe eingebracht werden.
Die Weko kommt zwar zum Schluss, dass im Bereich der akutstationären Spitaldienstleistungen im Grund- und Zusatzversicherungsbereich die Spitalgruppe im Raum Basel eine starke Marktposition einnehmen wird. Die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs in diesem Bereich ist durch den Zusammenschluss jedoch nicht gegeben.
Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Intervention der Weko nicht erfüllt. Dem Zusammenschlussvorhaben in der gemeldeten Form stehen aus kartellrechtlicher Sicht keine Hindernisse mehr im Weg.
Artikelfoto: Patrik Tschudin (CC BY 2.0)