Der Kanton Uri hat einen Wolf zum Abschuss freigegeben (infoticker.ch berichtete). Die für eine Abschussbewilligung notwendige Schadenschwelle wurde erreicht und die gezählten Risse traten in einem Gebiet auf, welches zuvor noch nicht vom Wolf betroffen war. Auch nach Einschätzung der Gruppe Wolf Schweiz (GWS) sind die Bedingungen für den Abschuss eines Wolfes gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung und dem Wolfskonzept somit erfüllt.
Es präsentiert sich eine sehr ähnliche Situation wie im vergangenen Jahr, als ein anderer Wolf zum Abschuss freigegeben wurde. Der neu zugewanderte Wolf, welcher nun Schäden an ungeschützten Nutztierherden anrichtet, zeigt aber, dass die Abschussbewilligungen Konflikte mit Wölfen eben nicht nachhaltig lösen können. Verschwindet ein Wolf, sei es durch Abschuss oder Abwanderung, folgt bald der nächste. Einzig der Herdenschutz ist langfristig zur Schadenprävention geeignet.
Auf verschiedenen Urner Alpen wurden bereits Herdenschutzmassnahmen ergriffen, auch in den letztes Jahr vom Wolf betroffenen Gebieten. Da aber im ganzen Kanton Uri jederzeit mit dem Auftauchen von Wölfen gerechnet werden muss, ist der weitere Ausbau des Herdenschutzes notwendig.
Interview mit Theo Zurfluh, Isenthal:
Der Landwirt verlor nach einem Wolfsangriff sieben Schafe.