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Hoppla - Ab heute müssen Telekomanbieter lästige Werbeanrufe blockieren!

Endlich schluss mit Werbeanrufen (Symbolbild)
Endlich schluss mit Werbeanrufen (Symbolbild) (Bildquelle: terimakasih0 (CC0))

Spätestens ab heute müssen alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter anbieten, der unerwünschte Anrufe blockiert, bevor sie durchgestellt werden. Dies sieht die revidierte Fernmeldeverordnung vor. In Kombination mit schärferen Gesetzesbestimmungen zum Sterneintrag erhofft sich der Konsumentenschutz eine deutliche Reduktion der unerwünschten Werbeanrufe. Neben Massnahmen gegen Werbeanrufe treten heute zudem auch beim Roaming verschiedene Vorschriften zugunsten der Konsumenten in Kraft.

Der Bundesrat verpflichtet in der Fernmeldeverordnung alle Telekomanbieter, ihren Kunden «ein geeignetes Mittel gegen unlautere Werbeanrufe» anzubieten. Der derzeit effektivste Schutz sind Werbeanruf-Filter: Ähnlich wie bei einem E-Mail-Spam-Filter werden Anrufe, bei denen es sich vermutlich um illegale Werbeanrufe handelt, gar nicht mehr durchgestellt. Auf Initiative des Konsumentenschutzes haben einige Anbieter wie Swisscom (für Abo-Kunden) oder Sunrise bereits seit einiger Zeit freiwillig solche Filter eingeführt. Ab heute profitieren nun alle Telekom-Kunden, unabhängig vom Anbieter, von dieser Massnahme.

Bei Swisscom müssen die Kunden den sogenannten «Callfilter» selbständig aktivieren, bei Sunrise ist er automatisch für alle Kunden aktiviert. Laut der Zeitschrift «Beobachter» ist der Werbeanruf-Filter auch für UPC- und Salt-Kunden automatisch eingeschaltet. Salt- und UPC-Kunden waren bislang nicht durch einen Werbeanruf-Filter geschützt. «Wir sind überzeugt, dass Werbeanruf-Filter die unerwünschten Telefonanrufe deutlich reduzieren und haben uns deshalb seit Jahren für ihren flächendeckenden Einsatz engagiert. Insbesondere die Rückmeldungen zur Wirksamkeit des Callfilters von Swisscom sind positiv», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin beim Konsumentenschutz.

Verbesserungen beim Sterneintrag

Im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes wurde auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert: Bisher machten sich Callcenter nur strafbar, wenn sie Telefonnummern mit Sterneintrag mit Werbeanrufen belästigten. Seit 1. Januar 2021 gilt dieser Schutz auch für Inhaber von Telefonnummern, die keinen Eintrag im Telefonbuch haben. Dies hilft insbesondere gegen Werbeanrufe aufs Handy.

Zudem sollen nicht nur Callcenter, die den Sterneintrag missachten, bestraft werden können, sondern auch Unternehmen, die von solchen Anrufen profitieren: «Vor allem Versicherungen und Krankenkassen, die notabene für den grössten Teil der Werbeanrufe verantwortlich sind, müssen nun genauer hinschauen, mit welchen Callcentern und Maklern sie zusammenarbeiten», meint Sara Stalder. «Wir sind zuversichtlich, dass die Kombination aus Werbeanruf-Filtern und Verbesserungen beim Sterneintrag eine deutliche Reduktion der unerwünschten Werbeanrufe bringt.»

Roaming: Verbesserungen beim Konsumentenschutz

Die revidierte Fernmeldeverordnung bringt ab heute auch beim Roaming Verbesserungen zugunsten der Konsumenten:

  • Die Webseite, auf der Roaming-Pakete gekauft werden können (oft als «Cockpit» bezeichnet), muss auch über WLAN aufrufbar sein. Damit wird verhindert, dass im Ausland Kosten für die Nutzung des Mobilfunknetzes anfallen, bevor überhaupt ein günstiges Paket gebucht werden konnte.
  • Die besonders teuren Roaming-Dienstleistungen für Flugzeuge oder auf dem offenen Meer (Fähren, Kreuzfahrtschiffe) müssen standardmässig ausgeschaltet sein.
  • Roaming-Pakete müssen mindestens 12 Monate gültig sein. Bisher verfielen sie oft nach 30 Tagen, auch wenn sie nicht vollständig aufgebraucht wurden.
  • Telekomanbieter müssen neu Telefongespräche sekundengenau und die Internetnutzung kilobytegenau abrechnen. Bisher durften sie grosszügig aufrunden und ein Gespräch mit einer Dauer von beispielsweise 1 Minute und 1 Sekunde als zweiminütiges Gespräch verrechnen, bzw. die Datennutzung auf ganze Megabyte aufrunden.

Auseinandersetzung um Roaming-Limite

Das wichtigste Element zum Schutz vor hohen Roaming-Rechnungen sind jedoch Ausgabenlimiten, die die Handynutzung im Ausland blockieren, sobald eine bestimmte Kostenschwelle überschritten wird. Per 1. Juli 2021 tritt die Regelung in Kraft, dass jeder Kunde eine Roaming-Limite setzt, bevor Roaming-Dienstleistungen genutzt werden können. Über die Auslegung dieser Norm herrscht jedoch Uneinigkeit: Der Konsumentenschutz ist der Ansicht, dass diese Regel für alle Kunden gilt, laut dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hingegen sei dieses Vorgehen nur für Neukunden anzuwenden; bei Bestandeskunden dürfe der Telekom-Anbieter eine Limite setzen.

Nach Intervention des Konsumentenschutzes hat Swisscom immerhin angekündigt, die voreingestellte Limite für Erwachsene für Kunden von Wingo, Coop Mobile und M-Budget auf 200 Franken zu senken. Ursprünglich war die Standardlimite bei diesen drei Anbietern auf 500 Franken geplant gewesen. Für Swisscom-Kunden gilt ebenfalls eine Limite von 200 Franken für Erwachsene.

Bei Sunrise, UPC und den Sunrise-Marken Yallo und Lebara gibt es einen vergleichsweise guten Schutz bei der Internetnutzung (Datenroaming), bei den Ausgaben für die Telefonie im Ausland ist er jedoch für Sunrise-Kunden ungenügend. Salt hält derzeit an einer aus Sicht des Konsumentenschutzes viel zu hohen Limite von 1000 Franken (aufgeteilt auf je 500 Franken für Telefonie, bzw. Daten) fest. Die Limite versteht sich bei allen Anbietern pro Rechnungsperiode. «Fällt der Auslandaufenthalt eines Kunden zufällig auf zwei Rechnungsperioden, sind für Salt-Kunden Roaming-Rechnungen bis 2000 Franken möglich. Das hat nichts mehr mit Kundenschutz zu tun. Wir erwarten vom BAKOM, dass es gegen solch hohe Ausgabenlimiten aufsichtsrechtlich vorgeht», sagt Sara Stalder.