Der Bundesrat will «konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen», schreibt er in einer Mitteilung. Hosting-Provider sollen in Zukunft härter in die Pflicht genommen werden. Das sind Internetdienste, über die die Nutzer illegale Inhalte zum Download beziehen können. Die Hoster sollen urheberrechtlich geschützte Inhalte vom Netz nehmen müssen und sie zudem dauerhaft von ihren Servern fernhalten.
Wer privat Filme oder Musik ohne Erlaubnis des Rechteinhabers herunterlädt, soll weiterhin nicht belangt werden.
Für Kulturschaffende soll das bestehende Urheberrecht von 50 Jahren auf 70 Jahren angehoben werden, damit sie so mehr Erlöse erzielen können. Desweiteren soll es einen erweiterten Schutz für Fotografien sowie eine effizientere Verwertung der Video-on-Demand-Rechte geben. Für die Konsumentinnen und Konsumenten sei durch die Video-on-Demand-Vergütung keine Verteuerung der Angebote zu erwarten, glaubt der Bundesrat.
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