Die Koranverteilaktionen der Aktion "Lies!" haben in den letzten Monaten hohe politische und mediale Aufmerksamkeit erlangt. Wie in ganz Europa sind auch die kantonalen und kommunalen Behörden in der Schweiz mit Standaktionen auf öffentlichem Grund konfrontiert. Es ist zu befürchten, dass die Verteilaktionen einen Nährboden zur Radikalisierung von jungen Männern sowie eine Begegnungsplattform für Sympathisanten des "Islamischen Staates" (IS) darstellen. Es wurden mehrfach Verbindungen von Jihad-Reisenden zu Koranverteilaktionen nachgewiesen.
Die Polizei- und Militärdirektion (POM) ist der Ansicht, dass hinter der Aktion eine verfassungsfeindliche Grundhaltung steht, die das Demokratie- und Rechtsstaatprinzip ablehnt, verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte negiert und extremistisches Gedankengut verbreitet.
Im Kanton Bern sind die Gemeinden für das Erteilen der Bewilligungen von Stand- und Verteilaktionen zuständig. Die POM hat deshalb im Einklang mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ein Schreiben an die Gemeinden gerichtet, künftig Bewilligungsanträge von natürlichen oder juristischen Personen sowie von Organisationen oder Gruppierungen im Rahmen der Aktion "Lies!" oder ähnlicher Kampagnen abzulehnen.
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