Präventive Testungen zur Sicherung des Präsenzunterrichts
Die Glarner Schulen bieten seit rund zwei Wochen Spucktests an der gesamten Volksschule an. An einigen Orten werden diese auch «Lamatest» genannt. Getestet wird mit Speichelproben (mit Wasser und etwas Kochsalz), welche in Gruppen (Pools) zusammengefasst und untersucht werden. Der Test wird während der Unterrichtszeiten durchgeführt.
Diese Tests dienen dazu, dass alle Schülerinnen und Schüler möglichst uneingeschränkt vom Präsenzunterricht profitieren können. Durch die wöchentlichen Testungen sollen asymptomatische Fälle frühzeitig entdeckt und grosse Ausbrüche vermieden werden. Die Daten der ersten zwei Wochen zeigen auf, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an diesen Spucktests unterschiedlich hoch ist. An einzelnen Schulstandorten erreicht die Beteiligung beinahe hundert Prozent, an anderen macht nur knapp die Hälfte der Kinder mit. Kinder, welche an den wöchentlichen Tests teilnehmen, erhalten bei engen Kontakten mit positiv Getesteten in der Regel eine Quarantäneerleichterung für den Schulbesuch. Für enge Kontakte im familiären Umfeld im gleichen Haushalt gelten die bisherigen Quarantäneregeln weiterhin.
Massnahmen bei positiven Poolproben
Wenn ein Pool in einer Klasse positiv ist, machen alle Schülerinnen und Schüler (welche an den Flächentests teilnehmen) dieser Klasse am Folgetag einen Einzel-PCR-Spucktest. Alle Schülerinnen und Schüler besuchen weiterhin den Unterricht; bis die Resultate der Einzeltests da sind, tragen alle Personen der Klasse eine Maske. Dies gilt für alle Kinder ab der 3. Primarklasse und alle Erwachsenen.
Bei einem oder mehreren positiven Corona-Fällen gibt es für Kinder ab der 3. Primarklasse eine Maskenpflicht während 7 Tagen. Diese gilt jedoch nur für Kinder, die nicht am Testen teilgenommen haben und weder geimpft noch genesen sind. Stellt der kantonsärztliche Dienst eine Häufung von Corona-Fällen fest, kann er eine Ausbruchstestung anordnen. Diese ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Der kantonsärztliche Dienst entscheidet über das weitere Vorgehen und mögliche Quarantäneanordnungen für Kinder, die nicht am Testen teilnehmen.
Quelle: Kanton Glarus