Seit Beginn des Schuljahrs 2021/2022 sind einige Schulen im Kanton Uri teils stark von Ausbrüchen Covid-19 betroffen. In Reaktion darauf verschärfte der Regierungsrat Anfang September 2021 das Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus. Seither (und noch bis am 14. November 2021) sind die obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II verpflichtet, ihren Lehrpersonen und Mitarbeitenden sowie ihren Schülerinnen und Schülern einmal wöchentlich die Möglichkeit des repetitiven Testens auf SARS-CoV-2 unentgeltlich zur Verfügung zu stellen; die Teilnahme an den repetitiven Tests ist freiwillig. Zudem gilt seit dem 6. September 2021 in den Gebäuden der Volksschule wieder eine Maskentragepflicht für erwachsene Personen. Weiterhin ist es möglich, dass Schulen bei Bedarf von sich aus weitergehende Massnahmen ergreifen. Das haben einzelne Schulen getan. So hatte die Kantonale Mittelschule Uri per 27. August 2021 in allen ihren Räumlichkeiten eine vorübergehende Maskentragepflicht eingeführt. Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri setzte diese Massnahme ebenfalls in Kraft, und zwar per 3. September 2021.
Mehr als die Hälfte macht mit
Wie aktuelle Zahlen zeigen, beteiligt sich inzwischen mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Volksschule an den repetitiven Tests. «Eine hohe Teilnahmequote ist sehr wertvoll, weil sich Infektionsketten frühzeitig unterbrechen lassen und das Infektionsgeschehen besser verfolgt werden kann – nicht nur an den Schulen, sondern auch in den Familien der Schülerinnen und Schüler», sagt Regierungsrat Christian Arnold, Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor des Kantons Uri. Die vom Regierungsrat beschlossene Ausweitung der seriellen Tests hat in den vergangenen drei Wochen denn auch bereits in mehreren Fällen einen Wechsel vom Präsenz- in den Fernunterricht vermieden sowie weitreichende Quarantänemassnahmen verhindert. «Das hilft uns, zum einen die Bildungsziele sicher zu erreichen und zum anderen die Schülerinnen und Schüler vor Ansteckungen zu schützen», betont Regierungsrat Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri. «Denn Erwachsene wie Kinder haben das Recht, vor Ansteckungen und schweren Verläufen geschützt zu werden.» Deshalb braucht es an den Schulen konsequent umgesetzte Schutzmassnahmen, die aber die Schülerinnen und Schüler möglichst wenig beeinträchtigten.
Massnahmen verfeinert
Dank dem vom Regierungsrat beschlossenen Testregime und der ansteigenden Teilnahmequote konnten nun auch die Massnahmen, die bei einem positiven Testergebnis ergriffen werden müssen, besser ausdifferenziert werden. Wenn zum Beispiel in einer Schulklasse nur ein Kind positiv und alle anderen negativ getestet werden, dann darf man davon ausgehen, dass noch niemand angesteckt wurde. Dies erlaubt es dem kantonsärztlichen Dienst, auf die Anordnung von Fernunterricht oder Quarantäne zu verzichten. Aber auch individuell bringt die Teilnahme an den Tests mehrere Vorteile. So muss ein Schüler mit einem negativen Testergebnis neu in der Regel nicht mehr in Quarantäne, selbst wenn mehrere seiner Mitschüler positiv getestet wurden. Weiter dürfen Kinder mit leichten Erkältungssymptomen nach einem negativen Test wieder bedenkenlos in die Schule gehen.
Obschon die repetitiven Tests ein wirkungsvolles Instrument zur Bewältigung der Pandemie an den Schulen sind, lösten sie bei Eltern von Schülerinnen und Schülern auch kontroverse Diskussionen aus. Überhaupt greifen die von den Schulen getroffenen Massnahmen für die einen zu kurz und für die anderen zu wenig weit. Die Schulen standen für ihr Vorgehen beziehungsweise für die Umsetzung der vom Kanton oder vom Bund angeordneten Massnahmen denn auch teilweise in der Kritik. David Zurfluh, Vorsteher des Amts für Volksschulen, zeigt sich hier besorgt: «Es stimmt mich nachdenklich, dass die Schulen und insbesondere die Schulleitungen für ihr sehr engagiertes und pflichtbewusstes Handeln derart ins Kreuzfeuer geraten.» David Zurfluh hofft, dass sich die Situationen in den Schulen und in der gesamten Gesellschaft dank den bisher ergriffenen Massnahmen bald entspannt. Damit die Schulen nach den Ferien möglichst Corona-frei starten können, wird ihnen empfohlen, den an den freiwilligen Test teilnehmenden Schülerinnen und Schülern je ein Testkit mit nach Hause zu geben, so dass die Tests bereits ein paar Tage vor Schulbeginn wieder durchgeführt werden können.
Serielle Testungen an den Schulen
Aufgrund der einfachen Handhabung der in Uri verwendeten Tests auf SARS-CoV-2 können diese ohne medizinisch geschultes Personal in der Schule oder sogar zu Hause durchgeführt werden. Dabei ist eine Salzwasserlösung zu gurgeln und in einen Becher zu spucken (daher der Name «Spucktest»). Mittels Vakuum wird die Probe vom Becher in ein Reagenz gesaugt. Die Proben werden in der Schule gesammelt und ins Labor transportiert. Dort werden sie gepoolt, was bedeutet, dass von mehreren Proben jeweils die Hälfte zusammengeschüttet wird. Dieser Pool wird einem PCR-Test unterzogen. Wenn der Pool positiv getestet wird, wird von den im Pool zusammengeführten Proben die restliche Hälfte noch einzeln getestet. Es ist somit keine zusätzliche Probe mittels Nasen- oder Rachenabstrich nötig. Um den administrativen Aufwand so niedrig wie möglich zu halten, werden nur die positiven Proben gemeldet. Dies erfolgt in der Regel etwa 24 Stunden nach Einsenden der Probe.
Quelle: Kanton Uri