Glarus

Kanton Glarus - Regierungsrat unterstützt Teststrategie des Bundes

Finanzierung von Covid-19-Tests per 30. September 2021 beendet (Symbolbild)
Finanzierung von Covid-19-Tests per 30. September 2021 beendet (Symbolbild) (Bildquelle: iStock)

Der Regierungsrat des Kantons Glarus unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung der nationalen Teststrategie. Mit deren Umsetzung würde die öffentliche Finanzierung von Covid-19-Tests per 30. September 2021 weitgehend beendet.

Der Regierungsrat des Kantons Glarus spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort durchwegs positiv zu den Plänen des Bundes bezüglich der Teststrategie aus. Im Sinne der vom Bundesrat beschlossenen Normalisierungsphase gemäss dem Drei-Phasen-Modell beantragt der Regierungsrat aber die schrittweise Aufhebung der verbliebenen Massnahmen (Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen).

Da damit auch die Zertifikatspflicht wegfallen würde, hätte der Verzicht auf die Übernahme der Testkosten für die betroffenen Personen nur geringe Auswirkungen im Alltag.

Ja zu den Vorschlägen des Bundesrates Vor diesem Hintergrund stimmt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung u. a. folgenden Vorschlägen des Bundesrates zu:

  • Weiterführung der Finanzierung von repetitiven Tests in den Schulen und in Betrieben.
  • Befristung der Finanzierung von Antigentests als präventive Einzeltests bis 30. September 2021 (präventive Einzeltests für Personen, die sich nicht impfen lassen können, inklusive der Tests für Kinder unter 12 Jahren, würden weiterhin vergütet werden).
  • Der Bund trägt die Kosten für den Bezug von maximal fünf Selbsttests pro 30 Tage für nicht geimpfte und nicht genesene Personen nur noch bis 30. September 2021.
  • Allen Personen soll eine individuelle Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests (Spucktest) ermöglicht werden. Für Personen die sich nicht impfen lassen können, insbesondere für Kinder unter 12 Jahren, sollen diese Tests vom Bund bezahlt werden.
  • Personen, die sich impfen lassen können, sollen diese Tests selbst zahlen, wenn keine epidemiologische Indikation zur Testung besteht.