Glarus

Kanton Glarus – Weniger Einschränkungen aber nötige Vorsicht zum Schulbeginn

(Symbilbild)
(Symbilbild) (Bildquelle: klimkin (CC0))

An den Glarner Schulen beginnt am Montag, 16. August 2021, das neue Schuljahr ohne merkliche Veränderungen für die Schülerinnen und Schüler. Es entfällt nun auch die Maskenpflicht für die Lehrpersonen. Die allgemeinen Hygiene- und Schutzmassnahmen bleiben bestehen.

Wegfall der Maskenpflicht für Lehrpersonen Bereits im vergangenen Schuljahr konnte das Schutzkonzept für die Schulen im Kanton Glarus aufgrund der Pandemielage schrittweise angepasst werden. Für den Start nach den Sommerferien entfällt nun auch die Maskenpflicht für die Lehrpersonen, nachdem diese bereits zum Ende des vergangenen Schuljahres für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe aufgehoben wurde.

Allgemeine Hygiene- und Schutzmassnahmen

Weiterhin ist es wichtig, die bereits gut eingeübten und eingespielten Hygiene- und Schutzmassnahmen aufrechtzuerhalten. Dazu gehören regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Schulzimmer, die Handhygiene sowie die Einhaltung der Abstandsregelungen.

Präventive Testungen

Die Schulen haben mit den präventiven Testungen (Spucktests) gute Erfahrungen gemacht. Sie können, wie bereits im vergangenen Schuljahr, präventive Testungen durchführen. Die Teilnahme an den Testungen ist weiterhin freiwillig.

Es ist und bleibt im Bildungsbereich oberstes Ziel, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Es wird deshalb auch in Zukunft stetig und sehr sorgfältig mit den Verantwortlichen der Schulen abgewogen, welche Massnahmen notwendig sind, um einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb zu gewährleisten.

PCR-Speicheltests zum Schulbeginn sind sichergestellt

Nachdem es in den vergangenen Wochen zu Rückrufen und Lieferengpässen bei den für die Covid-19-Spucktests in Schulen, Betrieben und Sozialeinrichtungen notwendigen Testkits gekommen war, kann der Vertreiber nun wieder Testkits für die Schulen und Sozialeinrichtungen (u. a. Alters- und Pflegeheime) in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen. Dadurch können Testkits an die Sozialeinrichtungen ausgeliefert werden, sodass eine Weiterführung der repetitiven Tests in den Sozialeinrichtungen ab 16. August möglich ist. Der Testunterbruch in diesem Bereich kann somit auf 14 Tage begrenzt werden.

Die Schulen wurden seitens Disposan direkt beliefert und verfügen nun über Testmaterial für den Neustart im neuen Schuljahr.

Ab welchem Zeitpunkt weitere Testkits für die vom Rückruf betroffenen Betriebe zur Verfügung stehen, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden. Der Kanton Glarus hat für die kurzfristige Wiederaufnahme der Flächentests entsprechende Vorkehrungen getroffen.