Luzern

Kanton Luzern – Neues Prämienverbilligungsgesetz

Geändertes Prämienverbilligungsgesetz, Statuten und Corona-Politik im Kanton Luzern
Geändertes Prämienverbilligungsgesetz, Statuten und Corona-Politik im Kanton Luzern (Bildquelle: Kanton Luzern)

Am ersten Tag der Januarsession hat der Luzerner Kantonsrat das geänderte Prämienverbilligungsgesetz beschlossen und die Statuten des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie genehmigt. Zudem hat er fast zwei Dutzend parlamentarische Vorstösse zur Corona-Krisenbewältigung dringlich erklärt. Sie werden am Dienstag, 26. Januar, diskutiert.

Prämienverbilligungsgesetz geändert Der Kantonsrat hat nach zweiter Beratung die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes beschlossen. Damit werden verschiedene Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen und die Kontrolle des Versicherungsobligatoriums verbessert. Stichtag für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs ist neu der 1. November des Vorjahres – nicht mehr wie bisher der 1. Januar des Anspruchsjahres. So können die Versicherten früher über den Anspruch informiert werden und die Krankenversicherer können die Prämienverbilligung für die Rechnung im Anspruchsjahr berücksichtigen.

Statuten des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie genehmigt Der Kantonsrat hat die Statuten des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie (lups) genehmigt. Damit ist ein weiterer Schritt im Umwandlungsprozess der beiden Spitalgesellschaften in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften erfolgt. Die gesetzliche Grundlage für die Rechtsformänderung, die Teilrevision des Spitalgesetzes, hatte der Regierungsrat per 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt.

Parlamentsdebatte zur Corona-Politik am Dienstag Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemiekrise haben die Mitglieder des Kantonsrates mehr als zwei Dutzend Vorstösse eingereicht und am Montag mehrheitlich als dringlich erklärt. Gleich mehrere Vorstösse verfolgen das Anliegen, wirtschaftliche Härtefälle schneller und wirksamer unterstützen zu können. Die Diskussion im Rat findet am Dienstag, 26. Januar 2021, um 09.00 Uhr statt. Die Debatte wird auf www.lu.ch live per Video übertragen.