Damit konnten akute Umweltgefährdungen behoben und Rechtssicherheit für die Eigentümer geschaffen werden. Bis der gesamte Sanierungsbedarf bereinigt ist, sind allerdings noch einige Anstrengungen erforderlich. Belastete Standorte sind Zeugen einer Zeit, in der noch keine umweltverträglichen Wege zur Abfallbeseitigung bekannt waren. Was bei der Erzeugung von Gütern übrig blieb oder in Haushalten als nicht mehr verwertbare Reste anfiel, wurde häufig vergraben oder in offenen Gruben abgelagert.
Dies geschah nicht aus Verantwortungslosigkeit oder Nachlässigkeit, sondern weil das Wissen über die Schädlichkeit der Abfälle und die Gefahren fehlte. Von belasteten Standorten können auch heute noch umweltgefährdende Stoffe in die Umwelt gelangen, die eine Bedrohung für Wasser, Boden und Luft darstellen und beim Menschen akute oder chronische Erkrankungen auslösen können. Deshalb gilt es diese Zeugen der Vergangenheit – die Altlasten – zu beseitigen.
Untersuchen, überwachen, sanieren 2008 veröffentlichte das AWEL das Altlastenprogramm des Kantons Zürich. Es zielte darauf ab, dass Altlasten spätestens zwei Generationen nach Inkrafttreten der eidgenössischen Altlasten-Verordnung (1998) kein Thema mehr sind. Als Grundlage dazu dient der Kataster der belasteten Standorte (KbS). Dieser wurde plangemäss 2011 fertiggestellt. Der Kataster umfasste zu diesem Zeitpunkt rund 6000 Standorte. Davon ist allerdings nur ein Bruchteil wirklich sanierungsbedürftig und gilt damit als Altlast. Der Sanierungsbedarf wird anhand von Voruntersuchungen festgestellt und anschliessend mit Detailuntersuchungen weiter abgeklärt. Die Untersuchungen an den einzelnen Standorten sind weit fortgeschritten. Vor zehn Jahren war bei mehr als einem Viertel der belasteten Standorte im Kanton Zürich nicht bekannt, ob es sich um Altlasten handelt oder nicht.
Heute ist bereits weniger als ein Zehntel untersuchungsbedürftig. Während die Untersuchungsmassnahmen der Vorbereitung dienen, entfalten schliesslich die Sanierungen die eigentliche Umweltwirkung. Deutlich mehr als hundert Altlasten wurden bereits saniert. Dazu kommen noch rund 120 Kugelfänge von Schiessanlagen, die bereits saniert sind und von denen mehr als 400 Tonnen reines Blei zurückgewonnen werden konnten. Belastete Bauabfälle behandeln und verwerten Die belasteten Bauabfälle, die bei Sanierungen, insbesondere aber bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten anfallen, können bei geeigneter Beschaffenheit auch eine wertvolle Ressource für Recyclingbaustoffe darstellen. Dank der sogenannten Behandlungsregel werden im Kanton Zürich jährlich rund 100 000 m3 belastetes Aushubmaterial behandelt und schadlos gemacht. Durch diese Wiederverwertung kann in zehn Jahren etwa eine Deponie eingespart werden kann.
Altlastenbearbeitung weiter konsequent vorantreiben Mit der Untersuchung und der Sanierung von Altlasten werden Umweltgefährdungen beseitigt und Rechtssicherheit für Eigentümer geschaffen. Daher wird die Altlastenbearbeitung konsequent vorangetrieben. Das AWEL bereitet zudem auch die Sanierung von belasteten Standorten im Zürichsee vor. Entgegen den ursprünglichen Annahmen beansprucht die Altlastenbearbeitung insgesamt allerdings mehr Ressourcen. Deshalb hat das AWEL den ursprünglichen Zeitplan für den Abschluss von Voruntersuchungen um fünf Jahre verlängert. Ziel ist es nun, alle Voruntersuchungen im Kanton Zürich bis 2028 abzuschliessen. Die Sanierungen sollen weiterhin bis 2040 angegangen werden. Damit erfüllt der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundes. Der Zwischenbericht 2020 zum Altlastenprogramm ist unter www.altlasten.zh.ch verfügbar.