Kantone

Kind mit Sofakissen getötet: Zehn Jahre Gefängnis für Vater

(Bildquelle: infoticker)

Auf brutale Art und Weise hat er sein Kind getötet. Nun wurde ein Urteil gegen ihn gesprochen.

Das streng religiöse Ehepaar wendete in ihrer Erziehung ihrer zwei Töchter besonders brutale Methoden an. Dazu gehörten unter anderem eiskalte Duschen, Ohrfeigen, heftige Schläge mit Holzkellen und Teppichklopfer

Eine dieser führte nun zum Tod eines Kindes. Im Februar 2013 deckte der Vater seine damals rund zwei Monate alte Tochter mit einem Berg von Sofakissen und Decken zu, um sie dadurch ruhig zu stellen. Dabei erlitt das kleine Kind einen Kreislaufstillstand, der durch Sauerstoffmangel und Überhitzung ausgelöst wurde, und starb.

Deshalb wurde er nun vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. 828 Tage sass er bereits davon ab. Es erhöhte damit die Strafe des Bezirksgerichts Zürich, das im September 2015 neun Jahre Gefängnis angeordnet hatte.

Ausserdem muss der Vater seinem zweiten Kind eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen. Er habe ihm mit seiner Tat die Chance genommen, eine Beziehung zu ihrer Schwester aufzubauen, führte das Gericht aus.

"Überaus krass und schwer" gegen das Sorgfaltspflicht verstossen

Der 40-jährige Vater habe kaltblütig einen wehrlosen Säugling in Gefahr gebracht, anstatt seine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht als Vater wahrzunehmen, urteilte das Gericht. Diesen Verstoss stufte es als "überaus krass und schwer" ein.

Der Vater habe verwerflich gehandelt, indem er das Kleinkind während 30 Minuten einer enormen und grausamen Stresssituation ausgesetzt habe. Dabei sei ihm das Todesrisiko bekannt gewesen.

Als er bemerkt hatte, dass das Kind sehr stark schwitzte, hielt er es zur Abkühlung unter kaltes Wasser. Dass er danach das Kind erneut zugedeckt und weitergemacht hat, ist für das Gericht schlicht nicht nachvollziehbar. "Er spielte mit dem Feuer."

Der Verteidiger des Mannes hatte vor Gericht vergeblich für eine mildere Bestrafung plädiert. Er hatte genauso wie die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts eingelegt.

Ehefrau wird sich psychologisch beurteilen lassen

Die Ehefrau, wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen eventualvorsätzlicher Verletzung der Fürsorgepflicht, ist wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassung sowie wegen mehrfacher Tätlichkeit zu 14 Monaten bedingt verurteilt worden. Sie ging ebenfalls in die Berufung. Sie wollte einen Freispruch.

Der Psychiater, bei dem die 42-Jährige momentan in Behandlung ist, stufte sie wegen wahnhafter Vorstellungen als nicht schuldfähig ein. So glaube sie beispielsweise, dass ihr Mann übermenschliche Fähigkeiten habe oder ein Prophet sei.

Nachdem die Frau ein Gutachten zuerst abgelehnt hatte, stimmte sie nun zu, sich psychologisch beurteilen zu lassen. Das Obergericht ordnete entsprechend an, dass nun zunächst ein neues psychiatrisches Gutachten ob ihrer Schuldfähigkeit eingeholt wird, bevor es ein Urteil fällt.