Von "lebenslanger Haft" bis "Kastration". Kaum ein Thema ist so kontrovers wie das Strafmass eines Kinderschänders. So geht nun Mazedonien vor.
Dort wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach Kinderschänder chemisch kastriert. Dies soll geschehen, wenn Kinderschänder die Haft abgesessen haben. So können künftig Haftstrafen bis hin zu lebenslanger Haft und der chemischen Kastration von Wiederholungstätern verhängt werden. Ersttäter, die einer freiwilligen Kastration zustimmen, erhalten eine verkürzte Haftstrafe.
Seit geraumer Zeit geht auch Polen so vor. Dort gibt es das Gesetz seit 2009. In Polen gilt als Kinderschänder jeder, der eine unter 15-jährige Person vergewaltigt oder Inzest mit unter 15-Jährigen begeht. Zugleich wurde auch die Erhöhung der Strafen durchgesetzt. Künftig werden Kinderschänder mit bis zu 15 statt bisher 12 Jahren Gefängnis bestraft.
Diese chemische Kastration funktioniert, indem Medikamente tief in den Hormonhaushalt des Patienten eingreifen und die Ausschüttung des männlichen Sexualhormons Testosteron unterdrücken.
Allerdings ist unter Experten fraglich, ob es wirklich seinen Sinn erfüllt. Denn gemäss eines Psychologen geht es den Tätern nicht um die sexuelle Befriedigung, sondern um die Ausübung von Macht.