Das sind die Voraussetzungen, um Ihre Krankenkasse bis zum 31.3.2016 zu kündigen und in die neue Krankenkasse per 1.7.2016 einzutreten:
Franchise 300 Franken
Die Franchise darf nicht höher, als 300 Franken sein. Wenn Sie eine Franchise über diesen 300 Franken haben, ist ein Wechsel unmöglich.
Standard-versichert
Damit Sie wechseln können, müssen Sie Standard-versichert sein. Sobald Ihre Grundversicherung ein Hausarzt-, Telefon, Telmed oder HMO-Modell beinhaltet, kann nicht gewechselt werden.
Haben Sie diese zwei Voraussetzungen erfüllt, steht einem Wechsel nichts mehr im Wege. Hierbei muss die Kündigung schriftlich per Einschreiben zuhanden der Krankenkasse erfolgen.
Wichtig - Beachten Sie, dass ein Einschreiben keineswegs die Garantie einer Zustellung ist. Darüber ist lediglich nachvollziehbar, wann dieser Brief aufgegeben und wann er persönlich an eine Person des Unternehmen übergeben wurde. Er wird als A-Post Brief versendet.
Geht der Brief unterwegs verloren, haftet die Post nicht für den dafür entstandenen Schaden, wenn deswegen die Kündigung zu spät erfolgte. Als Empfehlung folgendes Beachten:
Rechtzeitig abschicken
Schicken Sie den Brief bis spätestens am 15. März ab. Die Post sagt, dass ab dem 8. Tag der Brief als zugestellt gilt, sollte er nicht abgeholt werden sein.
Bewahren Sie eine Kopie der Kündigung auf und kleben Sie Postquittung hinten auf die Kündigung. Kontrollieren Sie am 3. Tag mit der Sendungsnummer auf post.ch ob der Brief bereits angekommen ist und abgeholt wurde.
Ist die Kündigung bis zum Dienstag 29.03.2016 nicht angekommen, gehen Sie zu einer Filliale in Ihrer Nähe und lassen sich die Kündigung dort als Erhalten abstempeln
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Krankenkasse zum 1.7.2016 wechseln - so geht's
Ja, Sie haben richtig gelesen. Es gibt eine Möglichkeit mitten unter dem Jahr Ihre Krankenkasse zu wechseln.