Die ökonomische, rechtliche sowie soziale Absicherung von Frauen in der Landwirtschaft unterscheidet sich im Allgemeinen nicht von denjenigen anderer Frauen, die in einem Familienbetrieb (mit-)arbeiten, einen Betrieb(-szweig) selbständig führen oder ausserbetrieblich erwerbstätig sind. Trotzdem seien einige Besonderheiten zu beachten, heisst es im Bericht.
So sollten Frauen bzw. Nichteigentümerehegatten ihre finanziellen Beteiligungen an einem landwirtschaftlichen Gewerbe ausreichend absichern. Es sei wichtig, dass sich Errungenschaftsanteile und Eigengutinvestitionen belegen lassen, z. B. mit Darlehensverträgen. Bei Ehepaaren wird empfohlen, eigene Konten zu führen mit gegenseitigen Vollmachten. Eine eigenständige soziale Absicherung der Frauen in der Landwirtschaft sei mit einer ausreichend entlöhnten Tätigkeit anzustreben.
Beim Zivilgesetzbuch und dem bäuerlichen Bodenrecht gibt es laut Bericht teils Informations- und Klärungsbedarf im Scheidungsfall. Die landwirtschaftliche Beratung sollte deshalb noch umfassendere Informationshilfen bereitstellen und klärende Ergänzungen bei Gesetzeskommentaren anbringen.