Die Lumpy-Skin-Krankheit (auch „Lumpy Skin Disease“ - LSD genannt) wird hauptsächlich durch Insektenstiche übertragen. Die Krankheit verursacht hohes Fieber, Hautveränderungen, eine verminderte Milchleistung sowie schwere Beeinträchtigungen des Tierwohls und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Fleisch oder Milch geimpfter oder infizierter Tiere ist für den Menschen unbedenklich.
Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die obligatorische Impfung der rund 2'000 Rinder, Büffel und Bisons in den Regionen Champéry, Finhaut und Ferret an. Diese Massnahme soll eine wirksame Immunbarriere rund um die in Frankreich festgestellten Ausbrüche schaffen. Die Impfung gilt derzeit als die wirksamste Strategie zur Bekämpfung der Krankheit.
Die verwendeten Impfstoffe sind in der Schweiz nicht zugelassen. Das BLV hat jedoch für den Import und die Anwendung der Impfstoffe eine Allgemeinverfügung erlassen. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die Impfstoffe gut verträglich sind. Die Kosten für die Impfstoffe und deren Verabreichung werden vollständig von den Veterinärbehörden übernommen.
Zusätzliche Massnahmen in der Überwachungszone
Der Transport von Rindern ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind nur unter strengen Auflagen möglich. Ebenfalls verboten sind Vieh- und Tiermärkte, Ausstellungen sowie Messen mit Rindern.
Tierhaltende werden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen
Sie sollen ihre Tiere so gut wie möglich vor Insektenstichen schützen und jede verdächtige Symptomatik umgehend dem zuständigen Bezirkstierarzt melden. Zusätzlich wird in den betroffenen Regionen ein verstärktes veterinärmedizinisches Überwachungsprogramm umgesetzt. Sämtliche Massnahmen sind derzeit im Vollzug und werden den betroffenen Tierhaltenden und Alpenverantwortlichen individuell mitgeteilt.
Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV) dankt allen Tierhaltenden für ihre entscheidende und unverzichtbare Mitarbeit im Rahmen dieses Schutzkonzepts. Ihre Zusammenarbeit ist zentral für die Erhaltung der Tiergesundheit und die Sicherung des günstigen Seuchenschutzstatus der Schweiz.
Quelle der Nachricht: Kanton Wallis