Sonja Breitenmoser Kistler, Niederurnen, und Bernadette Epprecht, Näfels, stellen den Memorialsantrag «Verbot zum Verkauf und Abbrennen von lärmendem Feuerwerk». Damit seien gesetzliche Grundlagen zu schaffen, welche die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Kanton Glarus grundsätzlich verbieten.
Damit möchten sie Menschen und Tiere vor Knalllärm schützen und die Luftbelastung verringern. Für besondere Veranstaltungen könnten die Gemeinden Ausnahmen bewilligen.
Der Regierungsrat wird dem Landrat innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Memorialsantrags unterbreiten. Der Landrat entscheidet im Anschluss über die rechtliche Zulässigkeit sowie die Erheblichkeit. Der Memorialsantrag ist in der Datenbank des Landrates publiziert.
Quelle der Nachricht: Kanton Glarus