Insgesamt hinken die Löhne der Verkaufsmitarbeitenden anderen Branchen hinterher. Die Erhebung von Syna zeigt, dass vor allem Unternehmen wie Coop, Lidl oder Fenaco bemüht sind, die Löhne ihrer Mitarbeitenden zu entwickeln und ihre Mindestlöhne im einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu sichern. Zudem begrüsst Syna, dass im kommenden Jahr für alle Tankstellenshops ein neuer GAV eingeführt wird, der ebenfalls Mindestlöhne vorschreiben wird.
Viele Angestellte mit Mindestlohn
Die Mindestlöhne sind im Detailhandel massgebend, oft entsprechen sie den real gewährten Löhnen. Denn ein Grossteil der Verkaufsmitarbeitenden verfügt über keinen entsprechenden Berufsabschluss, so gilt für sie der niedrigste Mindestlohn. In der Syna-Mindestlohnerhebung wurden die Stundenlöhne verglichen. Die Erhebung gibt Auskunft darüber, wieviel für eine tatsächlich geleistete Arbeitsstunde bezahlt wird.
Grosse Unterschiede
Der höchste GAV-Mindestlohn wird von Lidl mit 23.03 Franken pro Stunde gewährt. Coop und Migros bezahlen mindestens 21.91 Franken pro Stunde. Denner, Spar, Manor, Volg und die Landi AG bezahlen zwischen 20.10 und 21.64 Franken pro Stunde. Die Kioskbetreiberin Valora gewährt mit 19.89 Franken den tiefsten Mindestlohn. Valora, Spar und Volg unterschreiten in den meisten Kantonen den im kommenden Jahr geplanten Mindestlohn für die Tankstellenshops von 20.33 Franken.
Aldi ohne GAV
Zwar verspricht Aldi, den höchsten Lohn zu bezahlen. Dabei macht der deutsche Discounter beim Lohn keine Unterschiede zwischen Mitarbeitenden mit und ohne Berufsbildung, was bildungspolitisch ein falsches Signal ist. Zudem hat Aldi keinen GAV abgeschlossen: Der Mindestlohn ist also unverbindlich und kann jederzeit vom Unternehmen unterschritten werden.
Anpassungen sind nötig
Für die Gewerkschaft Syna ist es indiskutabel, dass Verkaufsmitarbeitenden weniger als 20 Franken pro Stunde verdienen sollen. Syna ruft die Unternehmen auf, vor allem bei den Tieflöhnen dringend Anpassungen vorzunehmen. Ein fairer und angemessener Lohn trägt dazu bei, dass die Mitarbeitenden ohne finanzielle Sorgen ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Artikelfoto: Gewerkschaft Syna